Wien (OTS) – „Ich gratuliere dem VKI herzlich zum heutigen EuGH-Urteil im VW-Abgasskandal. Vereine, die eine solch wichtige Arbeit für Konsument*innen leisten, müssen wir unterstützen, damit sie weiterhin Konsumentenschutz mit so hohem Einsatz und auf so hohem Niveau leisten können“, meint die Konsumentenschutzsprecherin der Grünen, Ulli Fischer.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Zuge des VW-Dieselskandals für rund 10.000 Geschädigte Sammelklagen vor verschiedensten österreichischen Landesgerichten mit einem Streitwert von insgesamt 60 Millionen Euro gegen die Volkswagen AG eingebracht. Das Landesgericht Klagenfurt hat in dem dort geführten Schadenersatzverfahren zur Frage der Zuständigkeit das EU-Gericht angerufen. Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden, dass betroffene Autokäufer den deutschen Volkswagen-Konzern im Land des Autokaufs, konkret in Österreich, klagen dürfen. Dabei bestätigte der EuGH klar die Meinung des VKI, dass es im Fall VW und in ähnlichen Fällen Ausnahmen bei der Gerichtszuständigkeit gibt. Zumal ein Autohersteller, der unzulässige Manipulationen an Fahrzeugen vornimmt, die in anderen EU-Mitgliedsländern verkauft werden, „erwarten kann, dass er vor den Gerichten dieser Staaten verklagt wird“, wie der EuGH mitteilte.
Es ist zwar noch nicht das Ende des gerichtlichen Verfahrens gegen die Autohersteller, die manipulierte Autos auf den Markt gebracht haben, aber es ist ein wichtiger Etappensieg.
Der VKI jubelt über den EuGH-Entscheid. „Damit können die Verfahren in Österreich fortgesetzt werden, die Gerichte können sich – fast zwei Jahre nach Einbringung der Klagen – endlich den Sachfragen zuwenden.“ Das Verfahren für mehr als 570 VW-Kunden in Klagenfurt lag seit mehr als einem Jahr auf Eis.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Grüner Klub im Parlament