Grüne zu EuGH-Bestätigung der Zuständigkeit heimischer Gerichte im VW-Skandal

Wien (OTS) – Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bringt zusätzlichen Rückenwind für die im VW-Abgasskandal geschädigten Konsument*innen: Der EuGH bestätigt darin die Zuständigkeit österreichischer Gerichte in den Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). „Somit können diese Verfahren in Österreich fortgesetzt werden und den Geschädigten wird die Chance auf eine Entschädigung gegeben. Jetzt können sich die Gerichte nach zwei Jahren endlich um die Inhalte kümmern und der Streit um Zuständigkeiten ist beendet“, erklärt der Verkehrssprecher der Grünen, Hermann Weratschnig.

Er hält fest: „Schmutzige Tricks bei Abgasmessungen und manipulierte Abgaswerte dürfen sich für Konzerne nicht lohnen! Unser aller Ziel muss es sein die Schadstoffemissionen weiter zu verringern und damit unsere Lungen und die Umwelt zu entlasten.“ Und weiter:
„Konsument*innen dürfen nicht abhängig von ihrer Staatsbürgerschaft unterschiedlich behandelt werden. Das hat der EuGH einmal mehr klargestellt. Der VKI hat sich hier wie gewohnt energisch für die Rechte der heimischen Konsument*innen auf Schadenersatz eingesetzt und den hohen Stellenwert seiner Arbeit im Dienste der Verbraucher*innen einmal mehr bewiesen“, dankt Weratschnig dem VKI für ihren großen Einsatz.

Sozialministerium (BMSGPK) und Bundesarbeitskammer (BAK) beauftragten den VKI im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte insgesamt 16 Sammelklagen mit einem Streitwert von rund 60 Millionen Euro gegen die Volkswagen AG (VW) bei allen Landesgerichten Österreichs einzubringen.

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