Wien (OTS) – Ein von der SPÖ in der heutigen Debatte zum Pflanzenschutzmittelgesetz eingebrachter Abänderungsantrag hätte das Potential gehabt, das Glyphosatverbot neuerlich zu behindern und zu verzögern. Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin der Grünen erklärt: „Das in der vorigen Gesetzgebungsperiode beschlossene Glyphosat-Verbot wurde von der ehemaligen Bundeskanzlerin Bierlein nicht kundgemacht, weil das Notifizierungsverfahren nicht korrekt durchgeführt wurde. Eine solche Gesetzesänderung muss im Entwurfsstadium und nicht als beschlossenes Gesetz an die EU-Kommission gemeldet werden.“
Aufgrund dieser Erfahrung hat Parlamentspräsident Wolfgang Sobotka im Mai den Entwurf eines gesetzlichen Glyphosatverbotes an die EU-Kommission gemeldet. Derzeit läuft die gesetzliche Stillhaltefrist, während derer die Kommission inhaltlich Stellung beziehen kann. Erst wenn seitens der EU-Kommission keine negative Stellungnahme abgegeben wird, kann das Glyphosat-Verbot in Kraft treten.
Voglauer dazu: „Ja, das ist mühsam und dauert lange – auch wir Grüne wollen das Glyphosat-Verbot lieber heute als morgen. Allerdings: Würden wir den SPÖ-Entwurf heute beschließen, könnten wir das Glyphosat-Verbot wieder vergessen. Wir hätten dann vor Ablauf des Notifizierungsverfahrens eingegriffen, und stünden wieder da wo wir aufgrund eines SPÖ-Antrags schon einmal waren: Dass ein Glyphosat-Verbot das alle wollen nicht in Kraft tritt, weil es nicht verfahrenskonform zustande kam.“
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