Wien (PK) – Eine Fragestunde mit der Bundesministerin für EU und Verfassung Karoline Edtstadler steht am Beginn des Plenartages am 8. Juli. Debattiert werden soll unter anderem über Einmalzahlungen für Arbeitslose in der Höhe von 450 € sowie eine einmalige Unterstützungsleistung von 360 € für jedes Kind. Befassen werden sich die Abgeordneten auch mit einem Entlastungspaket für bäuerliche Betriebe sowie mit einem Investitionskontrollgesetz zur Verhinderung des Ausverkaufs wichtiger heimischer Unternehmen. Mit einem Abkommen zwischen Österreich und der UNESCO soll Graz zum Standort für das Internationale Zentrum für die Förderung von Menschenrechten auf lokaler und regionaler Ebene werden.
Ein Vier-Parteien-Antrag zur Vergabe eines Simon-Wiesenthal-Preises wird erst am Vortag im Verfassungsausschuss debattiert und soll ebenso auf die Tagesordnung kommen.
Fragestunde
Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Fragestunde an die Bundesministerin für EU und Verfassung Karoline Edtstadler.
Einmalzahlung für Arbeitslose, Kinderbonus, Familienhärtefonds
Zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise schlägt die Regierung eine Einmalzahlung für Arbeitslose in der Höhe von 450 € und eine Unterstützungsleistung für jedes Kind in der Höhe von 360 € vor. Zudem ist vorgesehen, für Familien in Notlagen weitere 30 Mio. € über den Familienhärtefonds bereitzustellen und die Fondsmittel damit zu verdoppeln. Fachkräftestipendien und Bildungskarenzen sollen im Bedarfsfall verlängert werden können, wenn es Corona-bedingt nicht möglich war, die begonnene Ausbildung abzuschließen bzw. das angestrebte Bildungsziel zu erreichen. Mit zweijähriger Verspätung setzt Österreich außerdem eine EU-Verordnung in Bezug auf das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) um.
Die Regierungsvorlage erhielt im Ausschuss nur die Stimmen der Koalitionsparteien, von Seiten der Opposition gab es viel Kritik.
Die Einmalzahlung von 450 € erhalten Arbeitslose, die zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, wobei ein durchgehender Bezug keine Voraussetzung ist. Kurzfristige Beschäftigungen oder Krankenstände schaden demnach nicht. Von der Sonderzahlung müssen keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, auch Leistungen aus der Sozialhilfe werden dadurch ausdrücklich nicht geschmälert. Die Kosten für die Maßnahme werden von der Regierung mit ca. 198 Mio. € veranschlagt, wobei sie damit rechnet, dass es im Gegenzug zu höheren Konsumausgaben kommt und die Umsatzsteuereinnahmen dadurch um 31 Mio. € steigen werden.
Der Kinderbonus von 360 € pro Kind soll gemeinsam mit der Familienbeihilfe und dem Schulstartgeld im September ausgezahlt werden. Davon werden dem Familienministerium zufolge mehr als 1,9 Millionen Kinder profitieren. Die Kosten dafür werden mit rund 678 Mio. € zu Buche schlagen, sie sollen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds abgedeckt werden. Für im Ausland lebende Kinder besteht allerdings nur Anspruch auf eine indexierte Zahlung, angepasst an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzland.
Was den verlängerten Bezug eines Fachkräftestipendiums und von Weiterbildungsgeld betrifft, hat der Sozialausschuss auch eine ergänzende Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes beschlossen. Die Novelle ist notwendig, um Bildungskarenz- bzw. Bildungsteilzeit-Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber entsprechend adaptieren zu können. Dieser Gesetzentwurf erhielt auch die Zustimmung von SPÖ und FPÖ, wobei die SPÖ in diesem Zusammenhang mehr Mittel für Fachkräftestipendien einmahnte. Viele Anträge von WiedereinsteigerInnen und Arbeitslosen würden nicht genehmigt, weil das Budget fehle, beklagte sie.
Stark in Verzug ist Österreich, was die Umsetzung von EU-Vorgaben in Bezug auf das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) betrifft. Ursprünglich bestand dieses Netzwerk nur aus öffentlichen Arbeitsmarktverwaltungen, 2016 wurde allerdings eine Ausweitung auf private Arbeitsmarktdienstleister beschlossen, um die Mobilität von Arbeitskräften innerhalb Europas zu fördern. Gemäß der einschlägigen EU-Verordnung hätte Österreich bis spätestens 13. Mai 2018 ein nationales Zulassungssystem für private Anbieter implementieren müssen, was nun nachgeholt wird. Die Aufgabe als Zulassungsstelle wird demnach die Wirtschaftskammer (WKO) übernehmen, was für massive Kritik von SPÖ und NEOS im Ausschuss sorgte. Als Koordinierungsstelle wird das AMS fungieren. Um unseriöse Anbieter auszuschließen, werden verschiedene Vorkehrungen getroffen, im Falle des Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorgaben sind auch Verwaltungsstrafen vorgesehen.
Zeitliche Staffelung des Arbeitlosengeldes und Weiterbildungskonto
Mit dem Gesetzespaket mitverhandelt werden drei Entschließungsanträge der NEOS und ein Entschließungsantrag der FPÖ, die im Ausschuss jedoch keine Mehrheit fanden. So plädieren die NEOS dafür, das Arbeitslosengeld – beginnend mit einer höheren Nettoersatzrate -zeitlich zu staffeln und schließlich, ohne Ersatz durch die Notstandshilfe, auslaufen zu lassen. Es sei internationaler Standard, dass das Arbeitslosengeld zu Beginn der Arbeitslosigkeit höher ist und dann sukzessive sinkt, argumentieren sie. Außerdem schlagen sie die Einführung eines Weiterbildungskontos für alle Beschäftigten vor und fordern eine Umgestaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Es sei notwendig, ein stärkeres Augenmerk auf schlecht qualifizierte Personengruppen zu legen und die Arbeitsmarktpolitik überdies stärker auf zukunftsträchtige Branchen auszurichten, lautet die Begündung. Das Weiterbildungskonto könnte man ihrer Meinung nach durch die Zusammenführung verschiedener Weiterbildungsförderungen des Bundes und der Länder sowie durch die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit finanzieren.
Die FPÖ pocht angesichts der hohen Arbeitslosigkeit darauf, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Nicht-ÖsterreicherInnen sektoral zu beschränken, wobei verschiedene Parameter berücksichtigt werden sollen. Im Sinne des Mottos „Österreich zuerst“ sollen die Restriktionen sowohl für Drittstaatsangehörige als auch für EU-BürgerInnen gelten.
Jugendarbeitslosigkeit
Die SPÖ fordert angesichts der angespannten Lage am Arbeitsmarkt ein Ausbildungspaket für junge Menschen. Konkret geht es ihr etwa um gezielte Maßnahmen für 40.000 ältere ArbeitnehmerInnen ähnlich der „Aktion 20.000“, eine ausreichende finanzielle Absicherung des Fachkräftestipendiums, eine Aufstockung überbetrieblicher Lehrwerkstätten um zumindest 5.000 Ausbildungsplätze, mehr Lehrstellen im öffentlichen Dienst und eine Wiedereinführung der Ausbildungsgarantie für junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr.
Der Antrag wurde vom Sozialausschuss abgelehnt, mit den Stimmen der Koalitionsparteien wurde jedoch eine Ausschussfeststellung gefasst. Demnach unterstützt der Sozialausschuss die von der Regierung bereits gesetzten und noch geplanten Schritte zur Sicherung der Ausbildung junger Menschen und zur Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit. Konkret genannt werden in diesem Zusammenhang etwa die COVID-19-Hotline für Lehrlinge, die Ermöglichung von Kurzarbeit für Lehrlinge mit einer hundertprozentigen Nettoersatzrate, der für Lehrlinge zur Verfügung stehende Entschädigungstopf für Einkommenseinbußen wegen verzögerter Lehrabschlussprüfungen und der Lehrlingsbonus für Unternehmer von 2.000 € für jeden zwischen Mitte März und Ende Oktober neu unterzeichneten Lehrvertrag.
Entlastungspaket für bäuerliche Betriebe
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der FPÖ hat ein Entlastungspaket für bäuerliche Betriebe den Sozialausschuss passiert. Das Maßnahmenbündel, das verschiedene Änderungen im Sozialversicherungsrecht umfasst, soll rückwirkend mit Anfang Jänner dieses Jahres in Kraft treten und wird das Budget des Bundes bzw. die Sozialversicherung mit insgesamt rund 27 Mio. € jährlich belasten.
Scharfe Kritik daran kommt von der SPÖ und den NEOS. Sie sehen eine ungerechtfertigte Bevorzugung von bäuerlichen PensionistInnen gegenüber anderen Gruppen und nannten die Vorgangsweise unter anderem eine „Unverschämtheit“. Die ÖVP wies demgegenüber im Ausschuss auf die insgesamt schwierige Situation der bäuerlichen Betriebe hin, die durch die COVID-19-Krise noch verschärft worden sei.
Konkret sehen die Novelle zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und begleitende Änderungen im ASVG und im GSVG vor, den im Bereich des BSVG-Pensionsrechts geltenden Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 0,5% ersatzlos zu streichen. Das heißt, dass alle Pensionen und Pensionssonderzahlungen künftig abzugsfrei zur Auszahlung gelangen. Zudem wird das so genannte „fiktive Ausgedinge“ Pensionen in Hinkunft in einem geringeren Umfang als bisher schmälern, da nur noch 10% statt 13% auf die Pensionsleistung angerechnet werden. Die Mindestbeitragsgrundlage im Bereich der Krankenversicherung wird -analog zum ASVG und zum GSVG – auf 446,81 € gesenkt. Bisher lag sie bei 824,51 € für Einheitswertbetriebe und 1.549,35 € für sogenannte „Optionsbetriebe“ ohne steuerliches Einkommen. Auch der SV-Beitragszuschlag von 3% für Optionsbetriebe entfällt.
Verbesserungen gibt es darüber hinaus für Kinder von LandwirtInnen, die hauptberuflich am Hof mitarbeiten. Ihre Pensionsbeitragsgrundlage wird bis zum 27. Lebensjahr von einem Drittel auf die Hälfte der Beitragsgrundlage des Betriebsführers bzw. der Betriebsführerin erhöht, wobei der Bund die anfallenden Mehrkosten für die öffentliche Hand zur Gänze übernimmt. Die Einführung des Pensionskontos mit längeren Durchrechnungszeiten habe dazu geführt, dass mitarbeitende Kinder mit einer niedrigeren Pension rechnen müssten, zumal viele Höfe erst nach dem 30. Lebensjahr übernommen würden, wird dieser Schritt begründet.
Früherer Anspruch auf sechste Urlaubswoche für BauarbeiterInnen
Die geplante Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) beruht auf einem gemeinsamen Antrag von ÖVP, SPÖ und Grünen und hat insbesonders zum Ziel, Ganzjahresbeschäftigungen in der Baubranche zu fördern. In diesem Sinn ist eine Entlastung von Bauunternehmen, die MitarbeiterInnen während der Wintermonate bzw. in den Winterfeiertagen beschäftigen, vorgesehen. Zudem sollen BauarbeiterInnen künftig bereits nach 20 Arbeitsjahren (1.040 Anwartschaftswochen) statt wie bisher nach 25 Jahren (1.150 Wochen) Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche haben.
Konkret werden Bauunternehmen, die ihre MitarbeiterInnen auch während der Winterfeiertage beschäftigen, in Hinkunft einen deutlich höheren Teil der Lohnnebenkosten als bisher refundiert bekommen. Im Gegenzug wird der von den Unternehmen zu leistende Zuschlag zur Finanzierung dieser Winterfeiertagsregelung erhöht. Außerdem werden die Zuschläge zur Finanzierung des Überbrückungsgeldes – eine Art frühzeitige Pension für BauarbeiterInnen – jahreszeitlich gestaffelt und der einschlägige Zuschlagsfaktor für die Monate Jänner bis März und Dezember in diesem Sinn von 1,5 auf 0,4 gesenkt.
Wie die SPÖ im Ausschuss festhielt, beruht die Novelle auf einer Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern und verursacht keine Mehrkosten für die öffentliche Hand. Inkrafttreten sollen die Bestimmungen mit 1. Dezember 2020 und damit bereits für den heurigen Winter gelten.
Gegen die Gesetzesnovelle stimmten lediglich die NEOS. Ihrer Meinung nach hätte man als Alternative zur sechsten Urlaubswoche auch die Lohnnebenkosten senken können. Überdies befürchten sie eine weitere Erhöhung der Baukosten. Sie behielten sich aber eine Zustimmung im Plenum vor.
Alterssicherungskommission
Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen hat eine Novelle zum Alterssicherungskommissions-Gesetz den Sozialausschuss passiert. Sie sieht vor, die Frist zur Vorlage des ersten Langfristgutachtens der Alterssicherungskommission über die Entwicklung des Pensionssystems um vier Monate von November 2020 auf März 2021 zu verlängern. Damit soll sichergestellt werden, dass die Analyse nicht auf veralteten Zahlen beruht.
Massiv kritisiert wird die weitere Verzögerung des Gutachtens von den NEOS, die im Ausschuss daran erinnerten, dass die Kommission eigentlich schon 2017 zusammentreten hätte sollen. Wegen Streitigkeiten über den Vorsitz hat sie sich tatsächlich aber erst heuer konstituiert. Die NEOS befürchten, dass sich durch die Fristverlängerung auch die ausstehende Evaluierung der „Hacklerregelung Neu“ verzögert, deren Abschaffung die NEOS seit längerem fordern.
Verlängerte Waisenpension auch für Kinder von BeamtInnen
Einhellige Zustimmung im Sozialausschuss erhielt eine Novelle zum Pensionsgesetz und zum Bundesbahn-Pensionsgesetz. Damit wird sichergestellt, dass der im Zuge der Corona-Krise beschlossene vorübergehende verlängerte Anspruch auf Waisenpension über das 27. Lebensjahr hinaus bei Corona-bedingter Verzögerung der Ausbildung auch für Kinder verstorbener Beamtinnen und Beamten gilt. Die Verlängerung gilt für maximal sechs Monate, die Kosten der von den Koalitionsparteien vorgelegten Initiative werden auf 152.000 € geschätzt.
Sozialhilfe-Grundsatzgesetz
Wenig Chancen auf einen Beschluss hat ein Entschließungsantrag der FPÖ zum Thema Sozialhilfe. Die Freiheitlichen pochen darauf, dass jene Bundesländer, die das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes noch nicht umgesetzt haben, endlich entsprechende Ausführungsgesetze erlassen, und gleichzeitig die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Gesetzesteile auf Bundesebene repariert werden. Schließlich habe der VfGH lediglich drei von 13 angefochtenen Bestimmungen beanstandet, weitere seien gar nicht angefochten worden, machen sie geltend.
ÖVP und Grüne sehen allerdings keinen Anlass dafür, in dieser Frage Druck auf Sozialminister Rudolf Anschober auszuüben. Es sei Aufgabe der Länder, die Sozialhilfe in ihrem Zuständigkeitsbereich verfassungskonform zu regeln, argumentiert die ÖVP. Auch hält sie eine bundeseinheitliche Regelung jener Punkte, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat, nicht für notwendig. Die Grünen hielten fest, es gebe selten einen unpassenderen Zeitpunkt als jetzt, Sozialleistungen zu kürzen und die Regelungen für die Sozialhilfe zu verschärfen.
Anschober selbst wies im Ausschuss darauf hin, dass das Sozialministerium mit den Ländern ohnehin in einem „intensiven Diskurs“ sei, was die Umsetzung des Grundsatzgesetzes und die durch das VfGH-Urteil eröffneten Handlungsspielräume betrifft. Es gebe auch Bewegung, so stünden einige Länder kurz vor dem Start des Begutachtungsverfahrens, andere würden ein Inkrafttreten der neuen Regelungen mit Jahresbeginn 2021 anpeilen.
Pflege
Auch die von FPÖ und SPÖ vorgelegten Anträge zum Thema Pflege dürften im Plenum abgelehnt werden. Die Koalition hält die Anliegen zwar für diskussionswürdig, will der Task Force Pflege aber nicht vorgreifen. Dort sollen alle am Tisch liegenden Vorschläge diskutiert, geprüft und bewertet werden, wie in einer Ausschussfeststellung festgehalten wird.
Konkret regt die FPÖ die Einrichtung einer bundesweit tätigen Genossenschaft ohne Gewinnabsicht an, um jene pflegebedürftigen Menschen bzw. deren Angehörige zu entlasten, die eine selbstständige Pflegekraft anstellen wollen. Diese Genossenschaft könnte nicht nur PflegerInnen und BetreuerInnen beschäftigen und den Pflegebedürftigen zur Verfügung stellen, sondern auch Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen organisieren, argumeneiert sie. Der SPÖ geht es unter anderem um eine bessere Pflegegeldeinstufung von demenzkranken Menschen, den Ausbau von Tages- und Nachtbetreuungsangeboten für diese Personengruppe und mehr Unterstützung für Angehörige.
Änderungen im Ärztegesetz
Primär der Umsetzung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs aus dem Vorjahr dient ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Entwurf auf Änderung des Ärztegesetzes, der im Ausschuss ohne die Stimmen der NEOS angenommen wurde. Der VfGH erachtete es vor allem als unzulässig, die Ärztekammern in den Bundesländern mit der Führung der Ärzteliste zu betrauen, da sie Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen der Landesvollziehung, jedoch keine dem Landeshauptmann unterstellten Landesbehörden sind. Neben der Reparatur dieser Bestimmung sieht die Novelle zudem auch vor, dass die Österreichische Ärztekammer aus Gründen des Patientenschutzes, der Qualitätssicherung und der Transparenz eine Website einzurichten hat. Darin wird ein Teil der für die Führung der Ärzteliste erforderlichen Daten öffentlich gemacht. Die Ärzteliste-Verordnung soll künftig wieder der Gesundheitsminister selbst erlassen, um eine bestmögliche Steuerung durch die oberste Verwaltungsbehörde sicherzustellen. Um die Reparaturfrist des VfGH einzuhalten, sollen die Gesetzesänderungen mit 1. September 2020 in Kraft treten.
Dazu brachten die Regierungsfraktionen auch einen – mehrheitlich angenommenen – Entschließungsantrag ein, in dem Gesundheitsminister Anschober ersucht wird, bis längstens 30. Juni 2021 eine datenschutzkonforme Regelung vorzulegen, die sich auf den Zugang von entsprechend zu definierenden Daten aus der Ärzteliste und der Ausbildungsstellenverwaltung der Österreichischen Ärztekammer bezieht. Die Ärztekammer habe die Ärzteliste seit vielen Jahren sehr kompetent geführt, stellte die ÖVP mit Nachdruck fest. Aufgrund des VfGH-Erkenntnisses musste aber nun rasch ein Kompromiss gesucht werden, der vorerst ein Jahr lang gelten wird.
Preisbandregelung für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten
Wie in den Jahren 2017 und 2019 soll auch im Jahr 2021 ein Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten festgelegt werden, um nach wie vor bestehende Preisunterschiede zu verringern, lautet die Begründung eines Antrags der Regierungsfraktionen auf Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, der im Gesundheitsausschuss die Zustimmung von ÖVP, Grünen und NEOS fand. Außerdem soll ermöglicht werden, dass die noch offenen Beiträge vom Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) wie bisher im Rahmen der Jahresabrechnung an die Krankenversicherungsträger bezahlt werden. Von SPÖ-Seite wurde das Streichungsverbot für gewisse Medikamente kritisch beurteilt, da dies unterm Strich zu einer Mehrbelastung von rund 30 Mio. € führe. Die FPÖ befürchtet negative Auswirkungen auf die Preise von Generika, wodurch die heimischen ProduzentInnen noch mehr unter Druck geraten. Diese Fragen können nicht auf nationaler Ebene gelöst werden, meinte Bundesminister Rudolf Anschober, weshalb es eine europäische Arzneimittelstrategie brauche.
Dauerhafte Alkoholsteuerbefreiung bei Herstellung von Desinfektionsmitteln
Im Ausschuss keine Mehrheit fand ein Initiativantrag der NEOS, in dem gefordert wird, dass die Befreiung von der Alkoholsteuer für Alkohol, der für die Herstellung von Desinfektionsmitteln verwendet wird, dauerhaft gelten soll. Derzeit ist diese Maßnahme mit 31. August 2020 befristet. Die NEOS meinen, dass Fragen der Hygiene noch länger aktuell sein werden als bis zu diesem Zeitpunkt.
Mehr Transparenz bei Inkassogebühren
Ein gemeinsames Anliegen ist den Fraktionen mehr Transparenz bei Inkassogebühren. Ein von ÖVP und Grünen im Konsumentenschutzausschuss eingebrachter Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen. Demnach soll die aus dem Jahr 2005 stammende Verordnung des Wirtschaftsministeriums, die Höchstsätze für Tarife von Inkassobüros festschreibt, evaluiert werden. Die Berechnungen seien in der Praxis oft intransparent und führten sowohl bei Gläubigern als auch bei Schuldnern zu Rechtsunsicherheit, monieren die Abgeordneten. Bei der Evaluierung soll auch das Verhältnis zwischen Streitwert und Inkassogebühren Berücksichtigung finden.
Basis für diese Entschließung bildet ein Antrag der SPÖ, der im Ausschuss abgelehnt wurde. Die eingehobenen Inkassogebühren stünden vielfach in keinem Verhältnis zur Leistung der Inkassobüros, dem gelte es entgegenzuwirken, heben die SozialdemokratInnen darin hervor. Zudem will die SPÖ erreichen, dass erst ab der zweiten Mahnung Gebühren verrechnet werden dürfen.
Grundbuchs-Novelle soll Treuhänderrangordnung stärken
Die Stärkung und insbesondere die praktikablere Ausgestaltung der Treuhänderrangordnung ist die Hauptstoßrichtung einer im Ausschuss einstimmig genehmigten Grundbuchs-Novelle 2020. Konkret sieht der Entwurf eine Regelung für den Fall des Todes bzw. des Verlusts oder des Ruhens der Berufsberechtigung des Treuhänders vor. Zudem soll künftig die Beglaubigung der Unterschrift auf einem Rangordnungsgesuch oder einer Rangordnungserklärung durch einen Notar dessen Bestellung als Treuhänder nicht entgegenstehen. Schließlich soll auch die Löschung der Anmerkung der Rangordnung vor Ablauf der gesetzlichen Frist geregelt werden. Erleichterungen bringt der Entwurf auch bei der Antragstellung und der Zustellung.
Simon-Wiesenthal-Preis
ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS sprechen sich in einem gemeinsamen Antrag dafür aus, besonderes zivilgesellschaftliches Engagement gegen Antisemitismus und für Aufklärung über den Holocaust künftig mit einem „Simon-Wiesenthal-Preis“ zu würdigen und haben einen entsprechenden Gesetzesantrag eingebracht. Der mit 30.000 € dotierte Preis soll jährlich verliehen werden, wobei der Jahrespreisträger bzw. die Jahrespreisträgerin 15.000 € und zwei weitere PreisträgerInnen jeweils 7.500 € erhalten sollen. Auch Schulprojekte und institutionalisierte Einrichtungen wie Vereine sollen ausgezeichnet werden können.
Zuständig für die Vergabe des Preises wird der beim Parlament eingerichtete Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus sein, wobei das vom Nationalratspräsidenten bzw. der Nationalratspräsidentin geleitete Kuratorium auf Basis eines Vorschlags einer sechsköpfigen Jury entscheiden soll. Der Jury sollen unter anderem der Präsident der Israelitischen Religionsgesellschaft in Österreich und ein Nachfahre von Simon Wiesenthal angehören.
Darüber hinaus schlagen die vier Parteien vor, die Aufgaben des Nationalfonds um administrative Tätigkeiten rund um die geplante Shoah-Namensmauern-Gedenkstätte im Wiener Ostarichi-Park zu erweitern, soweit diese nicht von der Stadt Wien wahrzunehmen sind. Gemäß den Erläuterungen soll der Nationalfonds unter anderem für die Betreuung allgemeiner Anfragen zur Gedenkstätte, eventuelle Namensergänzungen und -korrekturen und die Betreuung der Website zuständig sein. Schließlich wird mit dem vorliegenden Antrag auch eine gesetzliche Grundlage für die Einholung von Auskünften des Nationalfonds bei Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen sowie für Datenverarbeitungen von Personendaten geschaffen.
Voraussetzung für die Aufnahme des Gesetzentwurfs auf die Tagesordnung ist ein zeitgerechter Abschluss der Beratungen im Verfassungsausschuss, der Dienstag Früh zusammentritt.
Investitionskontrollgesetz
Im Hinblick auf zunehmende Direktinvestitionen aus Drittstaaten, die eine Bedrohung für die Sicherheit oder öffentlichen Ordnung darstellen können, sollen die geltenden österreichischen Bestimmungen, die derzeit im Außenwirtschaftsgesetz enthalten sind, geändert und in einem neuen Gesetz, dem Investitionskontrollgesetz (Gesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen) zusammengefasst werden. Die entsprechende Regierungsvorlage sieht unter anderem bei ausländischen Direktinvestitionen in „besonders sensiblen Bereichen“ eine Absenkung der Prüfeintrittsschwelle von derzeit 25 auf 10 Prozent der Stimmrechtsanteile vor. Betroffen sind neben dem Verteidigungsbereich das Betreiben kritischer Energieinfrastruktur und kritischer digitaler Infrastruktur, Wasser, das Betreiben von Systemen, die die Datensouveränität der Republik Österreich gewährleisten, sowie – befristet bis Ende 2022 – Forschung und Entwicklung im Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte, inklusive persönlicher Schutzausrüstung.
Geregelt wird für diesen Bereich auch das Kooperationsverfahren auf EU-Ebene. Zudem werden die Voraussetzungen geschaffen, dass Österreich fristgerecht ab 11. Oktober 2020 in vollem Umfang am Kooperationsmechanismus gemäß der EU-FDI-Screening-Verordnung teilnehmen kann.
Geldwäschenovelle mit Umsetzung einer EU-Richtlinie
Die Umsetzung der Vorgaben einer EU-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in der Gewerbeordnung ist Hintergrund einer Geldwäschenovelle 2020. So soll nun etwa das Vorhandensein von Strohmännern einen Grund für die Entziehung der Gewerbeberechtigung darstellen. Darüber hinaus enthält die Regierungsvorlage verstärkte Prüfpflichten der Gewerbetreibenden hinsichtlich ihrer MitarbeiterInnen. Festgelegt werden zudem auch erhöhte Sorgfaltspflichten gegenüber KundInnen aus Drittländern mit hohem Risiko.
Die 5. Geldwäsche-Richtlinie macht auch Anpassungen im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und im Bilanzbuchhaltungsgesetz notwendig. Entsprechende Vorlagen ermächtigen in diesem Sinn die Kammer der Wirtschaftstreuhänder bzw. die Wirtschaftskammer, durch Verordnung die Voraussetzungen für die Online-Identifikation von KundInnen festzulegen. Mit zwei Abänderungsanträgen trafen die Koalitionsparteien im Ausschuss darüber hinaus gesetzliche Klarstellungen, dass SteuerberaterInnen bei Durchführung der Kontrollen nach dem COVID-19-Förderprüfungsgesetz auch vertreten dürfen.
Sicherung der Lehrlingsausbildung in Corona-Zeiten
Die Sicherung der Lehrlingsausbildung vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Krise ist Inhalt eines anschließend zur Debatte stehenden Entschließungsantrags der Koalitionsparteien. ÖVP-und Grünen-Abgeordnete rufen die Bundesregierung dazu auf, über die bisher bereits getroffenen Maßnahmen hinaus Möglichkeiten zur Unterstützung der Lehrbetriebe zu prüfen, um ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Angebot an Lehrstellen zu garantieren.
Klarstellungen im Bundes-Energieeffizienzgesetz
Ausschließlich wörtliche Klarstellungen bringt eine Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes mit dem Ziel, die ordnungsgemäße Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Vermeidung von negativen Folgen, insbesondere einer Vertragsverletzungsklage, sicherzustellen.
UNESCO-Abkommen zur Errichtung des Internationalen Zentrums für Menschenrechte in Graz
Mit einem Abkommen zwischen Österreich und der UNESCO wird Graz zum Standort für das Internationale Zentrum für die Förderung von Menschenrechten auf lokaler und regionaler Ebene. Beim Menschenrechtszentrum in Graz wird es sich um das erste Kategorie-II-Zentrum der UNESCO in Österreich handeln, was bedeutet, dass es unter der Schirmherrschaft der UN-Organisation steht. Das Zentrum soll demnach einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der strategischen Ziele der UNESCO leisten, insbesondere zur Förderung des interkulturellen Dialogs. Zudem soll es zur Implementierung der Neuen Urbanen Agenda sowie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen beitragen. Weitere Zielsetzung ist die Umsetzung der internationalen Menschenrechtsagenda auf lokaler und regionaler Ebene, wobei Forschung, Kapazitätenaufbau im Sinne von Beratung und Menschenrechtserziehung, Informationsverbreitung und internationale Zusammenarbeit im Mittelpunkt stehen werden.
Sowohl institutionell als auch inhaltlich soll das Menschenrechtszentrum auf der Erfahrung und Praxis des seit 1999 bestehenden Europäischen Trainings- und Forschungszentrums für Menschenrechte und Demokratie (ETC) in Graz aufbauen. Das Abkommen sieht vor, dass Österreich Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € für die Durchführung seines Arbeitsprogramms zur Verfügung stellt.
Satzung der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA)
Durch eine Ratifizierung der Satzung der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA) bzw. durch einen Beitritt Österreichs zu IRENA soll einem inhaltlichen Schwerpunkt der Außenpolitik der Regierung Rechnung getragen werden, um die Position Österreichs als internationaler „Energy Hub“ auszubauen. Nach Inkrafttreten der IRENA-Satzung geht die Federführung vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf das für Energie zuständige Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über. Der IRENA-Mitgliedsbeitrag Österreichs beläuft sich auf rund € 140.000 im Jahr. Gegenwärtig haben 183 Staaten die Satzung unterzeichnet und 161 Staaten ratifiziert. IRENA fördert die umfassende und verstärkte Einführung sowie die nachhaltige Nutzung aller Formen erneuerbarer Energie.
Aktuelle politische und menschenrechtliche Situation in Venezuela
Sorgen macht den Abgeordneten aller Parlamentsfraktionen die aktuelle politische und menschenrechtliche Situation in Venezuela unter Nicolás Maduro. Das Land befinde sich in einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Krise, ohne internationale Hilfe zur Verbesserung der Lage für die Menschen vor Ort scheine die Situation aussichtlos. Die Parlamentsfraktionen fordern von Außenminister Alexander Schallenberg, u.a. weiterhin alles in seiner Macht Stehende zu tun, um im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu einer friedlichen, demokratischen, alle Seiten einbeziehenden Lösung in Venezuela beizutragen sowie in internationalen Gremien wie den Vereinten Nationen die Rückkehr des Landes zu Demokratie und Rechtstaatlichkeit und eine Verbesserung der humanitären Lage voranzutreiben.
Wiedereinsetzung eines Sonderbeauftragten der EU-Kommission für Religionsfreiheit
Mit einhelliger Zustimmung kann ein Entschließungsantrag der ÖVP und Grünen für die Wiedereinsetzung der Funktion des Sonderbeauftragten der EU-Kommission für Religions- und Weltanschauungsfreiheit rechnen. In vielen Regionen der Welt seien Angehörige verschiedener Religionsgemeinschaften Diskriminierung und Unterdrückung in vielerlei Gestalt ausgesetzt. Diese reichten von Benachteiligung im täglichen Leben bis zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und systematischer Verfolgung, machen ÖVP und Grüne im Antrag geltend.
Einsatz für LGTBIQ-Rechte in Polen
Der Außenminister wird in einer weiteren Entschließung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene gegen jegliche Hetze gegen sexuelle und geschlechtliche Minderheiten einzusetzen und dabei insbesondere die Ausrufung von so genannten „LGTB-freien Zonen“ in Polen klar zu verurteilen. Zudem soll der Minister u.a. deutlich machen, dass die Menschenwürde sowie die Rechte von homosexuellen, bisexuellen, transgender und intergeschlechtlichen Personen von politischen EntscheidungsträgerInnen zu achten sind.
Grundlage für den Vorstoß ist eine Entschließung der NEOS, die eine strikte Ablehnung jeglicher Form von Homophobie und politischer Hetze gegen LGBT-Personen zum Inhalt hat. Die LGBTIQ-Community erfahre in vielen Ländern der Welt noch immer Diskriminierung und Gewalt, insbesondere in Polen würde sich seit 2019 ein besonders bedenklicher Trend abzeichnen, hält darin die Oppositionsfraktion fest. Etwa werde die Community aktiv als Feindbild in Wahlen instrumentalisiert, außerdem komme es vonseiten führender PolitikerInnen zu regelrechten Hetzkampagnen.
Änderung beim Auslandsösterreicher-Fonds
Durch eine Änderung beim Auslandsösterreicher-Fonds wird die aktuelle Zuwendungsgrenze für materiell in Not geratene AuslandsösterreicherInnen von 1.000 € für sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren, die eine gemeinsame Zustimmung von zwei Kuratoriumsmitgliedern bedürfen, auf 1.500 € pro Jahr angehoben. Die seit 2006 bestehende Betragsgrenze entspreche nicht mehr der seitdem erfolgten Preisentwicklung, dadurch würden bei der Abwicklung von Zuwendungen aus dem Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF) Verfahrensverzögerungen entstehen.
Ziviler Friedensdienst
Mit einer Entschließung soll Bundesminister Alexander Schallenberg in Zusammenhang mit der im Regierungsprogramm geplanten Einrichtung eines österreichischen zivilen Friedensdienstes Rückenwind gegeben werden. Ziel ist dabei die ehestmögliche Planung unter umfassender Einbindung der Zivilgesellschaft und nach dem Vorbild Deutschlands. Der Zivile Friedensdienst (ZFD) soll als eigenständiges Instrumentarium einer aktiven österreichischen Außenpolitik für zivile Gewalt- und Krisenprävention sowie aktive Friedensförderung in Konflikt- und Krisenregionen dienen.
Türkische Militäroperation im Nordirak
Der Außenminister wird in einer weiteren Entschließung darum ersucht, festzuhalten, dass die türkische Militäroperation im Nordirak im Juni völkerrechtlich nicht gerechtfertigt war, und auf internationaler und europäischer Ebene auf eine Deeskalation der Situation im Nordirak und die Einhaltung des Völkerrechts hinzuwirken. Zudem soll sich der Minister für eine sofortige Einstellung der türkischen Militäroperation und den Schutz der Zivilbevölkerung einsetzen. Ausgangspunkt für den Auftrag an den Minister ist ein Vorstoß der SPÖ, der im Ausschuss abgelehnt wurde. Darin fordern die SozialdemokratInnen von der Regierung, die türkischen Luftangriffe im Nordirak zu verurteilen und eine solche Positionierung sowie die Beendigung der Luftangriffe auch auf europäischer Ebene einzufordern.
Offizielle Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien
Alle Parlamentsfraktionen richten mit einer Entschließung an Außenminister Alexander Schallenberg den Auftrag, die Republik Slowenien auf bilateraler und europäischer Ebene zur offiziellen Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe zu bewegen. Gerade im Hinblick auf seine hohen Standards in Zusammenhang mit Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten müsse sich Slowenien auch aktiv der Frage der Behandlung der deutschsprachigen Volksgruppe stellen, machen die fünf Parlamentsfraktionen in ihrer gemeinsamen Entschließung geltend. Die deutschsprachige Volksgruppe in Slowenien kämpfe seit vielen Jahren um die offizielle Anerkennung durch die Republik Slowenien. Anders als die ungarische und italienische Volksgruppe in Slowenien oder die slowenische Volksgruppe in Österreich sei die deutschsprachige Volksgruppe in Slowenien nicht als autochthone Volksgruppe anerkannt und verfüge daher über keine kollektiven Rechte. Als dementsprechend dringlich wird der Appell, der nun einmal mehr erneuert wird, von den Fraktionen auch eingestuft.(Schluss) mbu/gs/keg
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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