Parlament: TOP im Nationalrat am 9. Juli 2020

Wien (PK) – Am letzten Sitzungstag vor dem anvisierten Tagungsende kommende Woche setzt sich der Nationalrat am 9. Juli unter anderem mit Anpassungen im Polizeilichen Staatsschutzgesetz für eine neue Ausbildung und Vertrauenswürdigkeitsprüfung für BVT-MitarbeiterInnen auseinander. Weitere Gesetzesvorhaben betreffen die Digitalisierung der Abläufe in der Futtermittelkontrolle, eine Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes sowie Investitionen zur Verbesserung der Gewässerökologie.

Auf der Tagesordnung stehen außerdem eine Reihe von Entschließungsanträgen. Unter anderem sollen gemäß einer Vier-Parteien-Entschließung die rechtlichen Möglichkeiten zur Unterbindung der umstrittenen Ustascha-Treffen in Bleiburg geprüft werden. In weiteren Entschließungen geht es etwa um den Umgang mit vulnerablen Personengruppen in Asylverfahren sowie darum, ein Zeichen gegen illegalen internationalen Organhandel und Menschenhandel zu setzen. Zudem zielt eine Forderung auf eine unabhängige Beschwerde-und Untersuchungsstelle für Misshandlungsvorwürfe gegen PolizeibeamtInnen ab. Außerdem geht es den Abgeordneten um eine Mitsprache Österreichs beim Standort eines geplanten Atommüllendlagers in Tschechien.

Neben dem Bericht zu „Human Biomonitoring“ geht es darüber hinaus um Berichte des Rechnungshofs zur Wiener Staatsoper, zum Burgtheater, zur Nationalbibliothek und zur ORF-Standortentscheidung.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt um 10.00 Uhr mit einer Fragestunde mit Frauen-und Integrationsministerin Susanne Raab.

Erster Schritt zur BVT-Reform: Spezialausbildung und Vertrauenswürdigkeitsprüfung für Bedienstete

Die mit dem Vollzug des Polizeilichen Staatsschutzes betrauten Bediensteten sollen – um den spezifischen Anforderungen des Aufgabengebiets gerecht zu werden – künftig neben einer neuen speziellen Ausbildung außerdem eine an die Sicherheitsüberprüfung angelehnte Vertrauenswürdigkeitsprüfung durchlaufen, wofür die Rechtsgrundlage im Polizeilichen Staatsschutzgesetz geschaffen wird. Mit der Planung, Organisation und Durchführung der Ausbildung, die nachrichtendienstliche Schwerpunkte sowie organisatorisches, juristisches und praxisrelevantes Spezialwissen vermitteln soll, wird die Sicherheitsakademie betraut.

Durch die Vertrauenswürdigkeitsprüfung soll eine erhöhte Sensibilität in Bezug auf Verschwiegenheit, Integrität und Informationssicherheit gewährleistet werden. Im Vergleich zur bereits erforderlichen Sicherheitsüberprüfung handle es sich dabei um einen weitreichenderen Eingriff in die Privatsphäre des Bediensteten, heißt es in den Gesetzeserläuterungen. So beinhaltet die Vertrauenswürdigkeitsprüfung die Erhebung relevanter personenbezogener Daten – inklusive Informationen zu Eltern, Ehepartnern und im Haushalt lebenden erwachsenen Personen -, die Datenüberprüfung sowie eine mündliche Erörterung mit der bzw. dem Bediensteten. Das Bundesamt wird auch ermächtigt, diesbezügliche Auskünfte von den Gebietskörperschaften oder ausländischen Sicherheitsbehörden zu verlangen. Die Vertrauenswürdigkeitsprüfung ist alle sechs Jahre – bei Verdachtsfällen unverzüglich – zu wiederholen.

Mit diesem Schritt soll laut Innenminister Karl Nehammer die Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorangetrieben und den Erkenntnissen aus dem BVT-Untersuchungsausschuss Rechnung getragen werden, um die Vertrauenswürdigkeit des Bundesamts sicherzustellen.

„Hate-Crime“ gegen LGBTI-Personen

Aus Sicht der NEOS sollten Straftaten der Diskriminierung gegen LGBTI-Personen in der polizeilichen Kriminalstatistik separat ausgewiesen werden. Einen entsprechenden Entschließungsantrag lehnte der Innenausschuss allerdings ab. Darauf basierend wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS eine Ausschuss-Entschließung zur Vorlage eines Berichts über die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei Strafanzeigen („Hate-Crime“) angenommen.

Datenmaterial aus Bereich häuslicher Gewalt

Mit einer einstimmigen Ausschuss-Entschließung soll der Innenminister mit einer wissenschaftlichen Studie beauftragt werden, um zu erheben, aufgrund welcher Faktoren es im Rahmen der COVID-19-Krise zu einem Anstieg der Zahl an Fällen häuslicher Gewalt gekommen ist. Einfließen sollen die bisherigen Erfahrungen mit dem Annäherungsverbot und den sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen, sowie die Erfahrung der Opferschutzeinrichtungen. Evaluiert werden soll auch, welche gesetzlichen Maßnahmen die größtmögliche Sicherheit für gefährdete Personen einräumen. Die Entschließung basiert auf einem im Ausschuss abgelehnten Vorstoß der SPÖ, in dem bessere Datenerhebung und Forschung für den Bereich häusliche Gewalt, insbesondere Gewalt gegen Frauen, gefordert wird.

Transparenz im Krisen- und Katastrophenschutzmanagement

Im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit soll die Bundesregierung auf einhelligem Wunsch der Parteien prüfen, inwieweit der Informationszugang der Öffentlichkeit im Bereich des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) verbessert werden kann. Dabei geht es etwa um die im Zuge der Bewältigung der COVID-19-Pandemie vom Innenministerium erstellten Lagebilder. In diesem Zusammenhang soll der Innenminister auch prüfen, , ob es nicht möglich wäre, diese Lagebilder, allenfalls nach einer Klassifizierung, dem Parlament vorab zugänglich zu machen.

Im Ausschuss nicht durchsetzen konnte sich die Forderung des NEOS-Klubs, die Sitzungsprotokolle des Krisenstabs im Innenministerium, der aufgrund der COVID-19-Pandemie eingerichtet wurde, zu veröffentlichen.

Untersagung des umstrittenen Bleiburg-Treffens

In der Frage des Umgangs mit dem umstrittenen Ustascha-Treffen in Bleiburg konnte eine parteienübergreifende Einigung in Form eines Entschließungsantrags erzielt werden. Laut den einbringenden Fraktionen ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS sollen unter Berücksichtigung der Grundrechtecharta, der Menschenrechtskonvention sowie verfassungsrechtlicher Vorgaben die rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden, um die ultranationalistisch-faschistische Gedenkfeier ab dem Jahr 2021 zu unterbinden. Zudem sollen den Kärntner Behörden sämtliche gewonnene Informationen zur Beurteilung von Grundstückstransaktionen des veranstaltenden Vereins zur Verfügung gestellt werden.

Basierend darauf wurde im Innenausschuss auch ein Entschließungsantrag von NEOS und SPÖ angenommen, um die Verordnung verbotener Symbole hinsichtlich der Symbole der Ustascha-Gruppierung zu evaluieren.

Weitere vorliegende Entschließungsanträge zu diesem Thema, eine SPÖ-NEOS-Initiative sowie ein Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS, werden voraussichtlich abgelehnt.

Gezielter Umgang mit vulnerablen Personengruppen in Asylverfahren

Auf der Tagesordnung steht dann Entschließungsantrag der Regierungsparteien aus dem Bereich Asylrecht, der die Sicherstellung von fairen und qualitätsvollen Asylverfahren besonders vulnerabler Gruppen zum Ziel hat. Bei Personen, die etwa aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität auf der Flucht, oder konvertiert sind, sei die Beachtung persönlicher Umstände und Sensibilität im gesamten Asylverfahren und in der Grundversorgung von besonderer Bedeutung, sind die AntragstellerInnen überzeugt. Daher wird die Regierung aufgefordert, regelmäßige Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Exekutive zu gewährleisten, zielgruppengerechte Herkunftsländerdokumentation und ausreichend DolmetscherInnen zur Verfügung zu stellen, sowie die zivilgesellschaftliche Organisationen in den Prozess einzubinden.

Illegaler Organhandel und Menschenhandel

Ein gemeinsames Zeichen gegen illegalen internationalen Organhandel sowie Menschenhandel im Allgemeinen wollen die fünf Parlamentsfraktionen mit zwei Entschließungen setzen.

Auf Basis der Bürgerinitiative „Wir Österreicher wollen keine Organe aus China haben, für die unschuldige Menschen getötet wurden“ fasste der Menschenrechtsausschuss demgemäß auf Initiative von ÖVP und Grünen einen Ausschuss-Antrag, in der die Regierung aufgefordert wird, die Bemühungen fortzuführen, die Rechte der Opfer von Organhandel zu schützen und die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit der Weltgesundheitsversammlung, dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), dem Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte sowie dem Europarat zu stärken. Bemühungen gegen internationalen Organhandel sollen auch im Rahmen der Europäischen Union unterstützt werden.

Eingegangen wird im Ausschuss-Antrag etwa auf Berichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Medien und anderen Beobachtern über illegalen Handel mit menschlichen Organen in der Volksrepublik China, der auch in Widerspruch zu menschenrechtlichen und ethischen Standards steht.

Durch einen weiteren von allen Fraktionen unterstützten Entschließungsantrag von ÖVP und Grünen wird das Vorhaben der Regierung befürwortet, die Maßnahmen gegen Menschenhandel-, Frauen-und Kinderhandel auszubauen. Demnach spricht sich der Menschenrechtsauschuss dafür aus, die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen insbesondere durch Sensibilisierung- und Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit und bei jenen Berufsgruppen, die potenziell mit Opfern in Berührung kommen, umzusetzen. Zudem regt er eine verbesserte Zusammenarbeit im Bereich des Erkennens von mutmaßlichen Opfern, einen niederschwelligen Zugang zu Beratung und Betreuung für Opfer von Menschenhandel insbesondere im Bereich der sexuellen Ausbeutung sowie eine verbesserte soziale Eingliederung von Opfern an.

Beschwerdestelle bei Misshandlungsvorwürfen gegen PolizistInnen

Mit den Stimmen aller Parlamentsfraktionen außer der FPÖ kann ein weiterer Antrag von ÖVP und Grünen rechnen, in dem der Innenminister aufgefordert wird, rasch eine unabhängige Beschwerde- und Untersuchungsstelle für Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu schaffen. Die Untersuchungsstelle soll sowohl von Amts wegen ermitteln als auch als Beschwerdestelle für Betroffene fungieren und mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet sein. Bei der Konzeption und Umsetzung gelte es, den einschlägigen internationalen Vorgaben für eine effektive Untersuchung Rechnung zu tragen, um eine rasche, gründliche, kompetente, unparteiische und unabhängige Untersuchung und gegebenenfalls die Verfolgung von Misshandlungsvorwürfen zu garantieren.

Digitalisierung der Abläufe in der Futtermittelkontrolle

Die Stimmen aller Parlamentsfraktionen könnte eine Änderung des Futtermittelgesetzes erhalten. Zur Gewährleistung der EU-Kontrollverordnung soll es im Bereich der Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle zur vollständigen Digitalisierung der Kontrollabläufe („weg vom Papier“) kommen. Ein EU-Auditbericht aus 2018 zeigt, dass die aktuellen Verfahren fehleranfällig sind und zu mangelhaften Kotrolldaten führen. Deshalb soll in Zukunft an die Stelle der papiermäßigen Kontrollabwicklung ein vollständig EDV-unterstütztes System treten.

Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes

Anfang 2020 ist es beim Pflanzenschutz zu Kompetenzbereinigungen zwischen Bund und Ländern gekommen, wodurch dieser Bereich in die allgemeine Zuständigkeit der Länder gewandert ist. Somit ist die Kompetenz des Bundes zur Erlassung von Grundsatzbestimmungen zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln entfallen. Außerdem sind neue EU-Verordnungen in den Bereichen Lebens- und Futtermittelrecht, Tiergesundheit, Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel in Kraft getreten. Aufgrund dieser neuen Gegebenheiten bestand die Notwendigkeit, alle berührten Bestimmungen im Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 zu novellieren.

Investitionen zur Verbesserung der Gewässerökologie

Für gewässerökologische Maßnahmen soll das Umweltförderungsgesetz novelliert werden. Damit sollen im Zeitraum 2020 bis 2027 die nächsten Planungsperioden im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan durch zumindest 200 Mio. € abgesichert werden und diese so zur Erfüllung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) beitragen. Die dafür erforderlichen Fördermittel werden vom Umwelt-und Wasserwirtschaftsfonds bereitgestellt. Bei den geplanten gewässerökologischen Maßnahmen geht es konkret etwa um die Verbesserung der Selbstreinigungskraft der Gewässer sowie um die Erhöhung des Wasserrückhalts in der Landschaft durch Laufverlängerungen.

Evaluierung der GAP-Strategie

Die Verankerung der GAP-Strategie im bestehenden gesetzlichen Rahmen soll evaluiert werden. Im Fokus steht dabei vor allem die ländliche Entwicklung und die Maßnahmen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU sowie eine praxis- und ergebnisorientierte wissenschaftliche Begleitung.

Basis für den Entschließungsantrag ist eine FPÖ-Forderung zur langfristigen Ausrichtung der österreichischen Landwirtschaft, die im Ausschuss allerdings keine Mehrheit fand. Die Freiheitlichen drängen darin auf einen Fahrplan, wie es mit der österreichischen Landwirtschaft weitergehen soll. Die aktuelle Erstellung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU sei der richtige Zeitpunkt, um langfristige Ziele für die österreichische Agrarpolitik festzulegen.

Bericht „Human Biomonitoring“

Zu Debatte steht dann der erste von Umweltministerin Leonore Gewessler vorgelegte Bericht über Fortschritte, Erkenntnisse und Tätigkeiten des Beratungsgremiums „Human Biomonitoring“. Damit sollen die Schadstoffbelastung von Menschen oder Personengruppen erfasst und die Wirksamkeit chemiepolitischer Maßnahmen überprüft werden. Der erste Bericht versteht sich laut VerfasserInnen als Einleitung in das Thema und stellt neben der Zusammensetzung der österreichischen Plattform für Human Biomonitoring auch Tätigkeiten ihrer Mitglieder zwischen 2007 und 2016 dar. Untersucht wurden demnach unter anderem die Gesundheitsrisiken und Belastungsquellen durch den HCB-Skandal im Kärntner Görschitztal, die Phthalat- und Bisphenol-A-Belastung der österreichischen Bevölkerung sowie deren Schwermetallbelastung. Schließlich werden auch laufende und abgeschlossene Projekte zwischen 2016 und 2019 sowie die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene vorgestellt.

Atommüllendlager in Tschechien

Umweltministerin Leonore Gewessler wird in einem Entschließungsantrag aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Tschechische Republik den Standort eines geplanten Atommüllendlagers unter Mitsprache Österreichs auswählt. Der Auftrag wurde im Umweltausschuss von allen Fraktionen unterstützt. Grundlage dafür war ein im Ausschuss abgelehnter Vorstoß der SPÖ, in der die Oppositionspartei auf einen im Mai aufgetretenen Zwischenfall im Atomkraftwerk Temelin aufmerksam macht, bei dem der Reaktorblock 1 heruntergefahren worden sei. Geht es nach der SPÖ, soll sich die Umweltministerin auf EU-Ebene für die Aufklärung des Falls einsetzen. Zudem soll die Energiewende ohne weiteren Ausbau der Atomenergie umgesetzt werden und weitere Anstrengungen für einen weltweiten Atomausstieg unternommen werden.

Österreichweites Öffi-Ticket ab 2021

Verkehrsministerin Leonore Gewessler wird mittels eines Entschließungsantrags aufgefordert, die notwendigen rechtlichen und finanziellen Maßnahmen unter Einbindung der Bundesländer und der Verkehrsverbünde vorzubereiten, um in einem ersten Schritt eine österreichweite Jahresnetzkarte für sämtliche öffentliche Verkehrsmittel bereits 2021 kundenwirksam realisieren zu können. Grundlage dafür ist ein im Verkehrsausschuss abgelehnter Vorstoß der SPÖ, der die rasche Umsetzung des 1-2-3-Österreich-Tickets fordert.

Wiener Staatsoper könnte Kartenerlöse laut Rechnungshof steigern

Am Ende des dreitägigen Sitzungsmarathons wird der Nationalrat über vier Berichte des Rechnungshofs beraten.

Die Wiener Staatsoper GmbH hätte noch Potenzial, ihre Erlöse aus dem Kartenverkauf zu steigern. Das geht aus einem Prüfbericht des Rechnungshofes hervor. Sowohl beim Vertrieb von Opernkarten als auch bei der Vergabe der Opernballkarten sahen die PrüferInnen unwirtschaftliche und teils intransparente Vorgangsweisen. Einsparungspotenzial ortete der Rechnungshof beim Bühnenorchester der Staatsoper. Rund 31 Prozent ihrer Erträge erzielte die Wiener Staatsoper GmbH mit dem Verkauf von Karten.

Der Rechnungshof beanstandete vor allem, dass der kaufmännische Geschäftsführer bei der Vergabe von Kartenkontingenten an Reisebüros, Kartenbüros und Vereine an keine Vorgaben gebunden war und die Vorgangsweise keinem festgelegten Genehmigungsweg unterlag. Das fehlende Vier-Augen-Prinzip barg hier laut dem Rechnungshof Risiken hinsichtlich Korruption. Auch waren Preisermäßigungen für Vereine teilweise nicht nachvollziehbar. Kritisch sieht der Rechnungshof auch hohe Kosten bei dem 2013 gestarteten Projekt zur Übertragung von Aufführungen im Internet per Livestream und dass das 40 Mitglieder starke Bühnenorchester, das vor allem für szenische Einsätze direkt auf der Bühne vorgesehen ist, im Jahresschnitt nur 74% der Solldienste gemäß Kollektivvertrag erreichte.

Weiters kritisierte der Rechnungshof, dass es trotz eines von der Bundestheater-Holding GmbH im Februar 2014 ausgesprochenen Verbots an der Staatsoper weiterhin zu Barauszahlungen an Dritte kam, obwohl entsprechende Genehmigungen des kaufmännischen Geschäftsführers teilweise nicht vorlagen. Außerdem sei die Handkassa nicht regelmäßig im Vier-Augen-Prinzip kontrolliert worden.

Burgtheater hat einen Großteil der Rechnungshofempfehlungen umgesetzt

Der Rechnungshof beschäftigte sich in einem 2016 vorgelegten Bericht eingehend mit der Geschäftsgebarung des Burgtheaters in den Jahren 2008/09 bis 2013/14. Im November und Dezember 2018 erfolgte dann eine Follow-up-Überprüfung. Die Burgtheater GmbH und die Bundestheater-Holding GmbH haben demnach den Großteil der Empfehlungen bereits umgesetzt, wie Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss sagte.

Die Burgtheater GmbH habe Geschäftsabläufe, deren Risiken im Allgemeinen als hoch bewertet werden, entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofs neugestaltet. So sei vor allem eine deutliche Verringerung der Barauszahlungen erfolgt, die große Probleme verursacht hatten. Bei Banküberweisungen werde nunmehr strikt zwischen ausführenden und kontrollierenden Funktionen unterschieden. Bei der Anweisung von Auszahlungen an Beschäftigte oder Werkvertragsnehmerinnen und -nehmer gebe es eine lückenlose Einhaltung eines Vier-Augen-Prinzips. So genannte „Akonti“ würden nun nicht mehr ausgezahlt.

Nicht völlig zufriedenstellend blieben für den Rechnungshof aber noch Teile des Personalcontrollings. Der Personaleinsatz aller Personalbereiche sollte laut dem Rechnungshof im Rahmen eines strategischen Personalcontrollings durch die Burgtheater GmbH auf Basis vereinbarter Ziele gesteuert werden und diese hierzu auch unterjährig ermittelte Kennzahlen heranziehen, die über den Personalstand und Personalaufwand hinausgehen.

Rechnungshof nahm Nationalbibliothek unter die Lupe

Einer Gebarungsüberprüfung unterzogen wurde Anfang des Jahres 2018 auch die Österreichische Nationalbibliothek mit Fokus auf das Vermitteln, Sammeln, Bewahren, Dokumentieren und Ausstellen der Sammlungsbestände. Während der Rechnungshof grundsätzlich ein positives Bild zeichnet, wurde die Gewinn- und Verlustrechnung wie auch die Dokumentation zum Teil bemängelt. Daher zielen die Empfehlungen des Rechnungshofs auf die Einhaltung der Bundesvermögensverwaltungsverordnung, der Bibliotheks- und Museumsordnung sowie auf die Inventarisierung sämtlichen Sammelguts ab. Ebenso sollten etwaige Abgänge des Bundeseigentums dokumentiert werden. Vorgeschlagen wird von der Präsidentin des Rechnungshofs Margit Kraker außerdem ein ganzheitliches Konzept für das Marketing der Nationalbibliothek.

ORF-Standortentscheidung: Neubau hätte ernsthafter abgewägt werden sollen

In Hinblick auf die Zusammenführung der drei Wiener ORF-Standorte ist der Rechnungshof der Ansicht, dass der ORF einen kompletten Neubau des Medienstandorts ernstafter abwägen hätte müssen. Konkret wird im entsprechenden Prüfbericht zur Bauphase 1 kritisiert, dass die Entscheidung für die Konsolidierung am Standort Küniglberg ohne systematische Analyse hinsichtlich Kosten, Risiken sowie Vor- und Nachteilen eines Neubaus getroffen wurde. Auch seien die Komplexität und der Aufwand der Sanierung unterschätzt worden, immerhin wären die Schäden an den Gebäuden des ORF-Zentrums seit 2004 bekannt. Positiv gewürdigt werden vom Rechnungshof die Nachhaltigkeitsaspekte, die aktive Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben und dass es während des Zeitraums der Überprüfung zu keinen Produktions- und Sendeausfällen kam. Ein zentrales Element der Empfehlungen des Prüforgans des Nationalrats betrifft die Ausarbeitung eines Verkehrs- und Mobilitätskonzepts für die ORF-Beschäftigten in Zusammenarbeit mit der Stadt Wien. Die Gespräche dazu sollten wieder vorangetrieben werden, meinte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss. (Schluss) keg/gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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