Wien (OTS) – Lebendige Flüsse und Seen sind wertvolle Ökosysteme. Sie haben insbesondere in Österreich einen hohen gesellschaftlichen Nutzen und bilden eines der Sinnbilder einer intakten Natur. Da sie einem hohen Nutzungsdruck unterliegen, hat der Schutz dieser wertvollen Lebensadern einen sehr hohen Stellenwert. „Flüsse brauchen ausreichend Raum, Ufer müssen gut strukturiert und die Flussläufe möglichst frei von Wanderhindernissen für Fische sein. Die Bereitstellung von zusätzlich 200 Millionen Euro an Förderungen zeigt das starke Bekenntnis der Bundesregierung zur Ökologisierung unserer Gewässer. Mit der heute im Landwirtschaftsausschuss im Parlament behandelten Novelle zum Umweltförderungsgesetz stellen wir dafür die gesetzlichen Weichen“, stellt die für den Gewässerschutz zuständige Bundesministerin Elisabeth Köstinger fest.
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und Verbesserung der Gewässerstrukturen dienen der Erreichung des guten ökologischen Zustands der Gewässer und erhöhen zusätzlich auch die Widerstandsfähigkeit der Gewässer gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels. Naturnahe Gewässer verkraften hohe Temperaturen besser als regulierte Abschnitte, sie haben auch einen positiven Effekt auf das lokale Klima durch Kühleffekte. Diese Maßnahmen haben nicht nur positive Wirkungen auf das Gewässer selbst und dessen Lebensraum, sondern bieten Raum für Erholung und Freizeitnutzung, steigern Wohlbefinden und Gesundheit und sind Anziehungspunkte für den Tourismus.
In den letzten Jahren wurden österreichweit bereits viele erfolgreiche Projekte zur Gewässerökologie umgesetzt, die auf Basis des Umweltförderungsgesetztes gefördert wurden. Um die notwendigen weiteren Investitionen tätigen zu können, werden wie im Regierungsprogramm vorgesehen, weitere Förderungsmittel bereitgestellt. Die heutige Behandlung der Novelle zum Umweltförderungsgesetz im Landwirtschaftsausschuss ist ein wichtiger Meilenstein zur gesetzlichen Verankerung dieser wichtigen neuen Förderschiene. Die Novelle zum Umweltförderungsgesetz sieht die gesetzliche Ermächtigung vor, in den Jahren 2020 bis 2027 Förderungen im Umfang von 200 Millionen Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer zuzusagen. Die diesbezüglichen Mittel werden durch den Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds bereitgestellt.
„Die Förderung Gewässerökologie bringt nicht nur mehr Natur für unsere Flüsse, sondern ist auch ein wichtiger Motor, um die Wirtschaft ökologisch anzukurbeln und um die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten. Es können dadurch Investitionen der regionalen Wirtschaft in der Höhe von rund 540 Millionen Euro ausgelöst und etwa 8.500 Arbeitsplätze in lokal/regional ortsansässigen Planungsbüros und Baufirmen im ganzen Land geschaffen bzw. gesichert werden“, erklärt Ministerin Köstinger abschließend.
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