Wien (OTS) – Vom 22. bis 29. Juni 2020 kann österreichweit eine Eintragung für folgende Volksbegehren erfolgen:
- “Asyl europagerecht umsetzen”
- “EURATOM-Ausstieg Österreichs”
- “Smoke – JA”
- “Smoke – NEIN”
- “Klimavolksbegehren”
In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren
- in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder
- online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter <a href="http://www.bmi.gv.at/volksbegehren" target="_blank">www.bmi.gv.at/volksbegehren</a>
zu unterschreiben.
Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschrieben werden.
Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale
Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag, 22. Juni 2020 bis Mittwoch, 24. Juni 2020, 8 bis 18
Uhr - Donnerstag, 25. Juni 2020, 8 bis 20 Uhr
- Freitag, 26. Juni 2020, 8 bis 18 Uhr
- Samstag, 27. Juni 2020 und Sonntag, 28. Juni 2020, 8 bis 13
Uhr - Montag, 29. Juni 2020, 8 bis 20 Uhr
Für die Abgabe der Unterschrift in einem Eintragungslokal ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.
Aufgrund der Corona-Virus-(COVID 19)-Situation muss man in die in Amtsgebäuden der Stadt Wien gelegenen Eintragungsstellen auch eine Mund-Nasen-Schutzmaske mitnehmen. Das Wiener Wahlservice bittet für die Unterschrift einen eigenen Kugelschreiber zu verwenden.
Über die Standorte und die Barrierefreiheit der
Eintragungslokale informieren:
- Internet: <a href="http://www.wahlen.wien.at" target="_blank">www.wahlen.wien.at</a>
- Stadtservice Wien: Telefon 01/4000-4001 (Montag bis Freitag von
7.30 bis 17 Uhr - Kundmachungen in allen Amtshäusern
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist auch bei diesen Volksbegehren der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden. Er erfolgt selbstverständlich unter Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Virus-(COVID 19)-Maßnahmen.
Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um die Volksbegehren unter www.wahlen.wien.gv.at an. Hier findet man unter anderem auch die genauen Wortlaute der Volksbegehren. (Schluss)
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