Wien (OTS) – Ein Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien erklärt die Kündigung der Douglas-Beschäftigten Sabrina E. für rechtsunwirksam. Damit steht der Initiierung einer Betriebsratswahl im Unternehmen nichts mehr entgegen „Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal und gibt sicherlich vielen Beschäftigten Mut, sich bei der Durchsetzung von Interessen im Betrieb nicht einschüchtern zu lassen. Es ist aber auch an Signal an jene Arbeitgeber, die versuchen, mit Drohungen Betriebsratswahlen zu verhindern. Einmal mehr hat sich gezeigt: Es zahlt sich aus, für seine Rechte zu kämpfen “, zeigt sich die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Barbra Teiber erfreut.++++
Im vergangenen Sommer hatte Sabrina E. gemeinsam mit zwei anderen Kolleginnen, die einen Betriebsratswahl bei Douglas initiieren wollten, ihre Kündigungen mit Unterstützung der GPA-djp bei Gericht angefochten. Im Falle von Sabrina E. waren die Argumente so stichhaltig, dass das Gericht zur Überzeugung gelangte, dass die Kündigung durch das Unternehmen wegen einer geplanten Betriebsratsgründung erfolgt ist und deshalb gegenstandslos ist. „Die Klarstellung führt hoffentlich dazu, dass Beschäftigte im Unternehmen nun die Sicherheit haben, dass es sich bei der Initiierung einer gesetzlich vorgesehenen Interessensvertretung um keine unternehmensschädigende Handlung, sondern um die Wahrnehmung demokratischer Rechte, handelt. Wir werden alle Kolleginnen, die sich für eine Wahl engagieren, mit voller Kraft beraten und unterstützen“, so Teiber.
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