Wien (OTS) – Grünräume leisten einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel und indirekt auch zum Klimaschutz. Sie sind unverzichtbar für Biodiversität, Lufthygiene, die Regulierung des Wasserhaushalts und nicht zuletzt das Stadtklima, in dem sie durch ihre kühlenden Effekte maßgeblich gegen Überhitzung wirken. Wien setzt mit dem „Leitbild Grünräume neu“ als übergeordnete Vorgabe nunmehr einen Meilenstein zur langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung dieser vielfältigen und wertvollen Grünräume und Wasserflächen in der Stadt. Das Leitbild, das federführend von der Abteilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung (MA 18) erstellt wurde, schafft Planungssicherheit für das gesamte Stadtgebiet, in dem unterschiedliche Grünraumkategorien definiert und festgeschrieben werden.
Es setzt die Tradition der Wiener Grünraumplanung fort und sichert typische Wiener Landschaftsräume sowie regional wirksame Großgrünräume. Dadurch trägt es nicht nur zur Bewältigung des Klimawandels bei, sondern unterstützt die Smart-City-Wien-Ziele maßgeblich.
„Der Klimawandel wird Wien in den nächsten Jahren besonders hart treffen. Zur Abmilderung der Hitzeentwicklung sind qualitativ hochwertige Grünräume das Um und Auf. Wien hat mit über 50 Prozent bereits jetzt einen sehr hohen Grünanteil. Mit dem neuen Leitbild stellen wir sicher, dass auch in Zukunft Wälder, Wiesen und Parks erhalten und neu geschaffen werden“, sagt Vizebürgermeisterin und Klimaschutzstadträtin Birgit Hebein: „Wenn es um neue Stadtentwicklungsgebiete geht, höre ich von den Wienerinnen und Wienern immer wieder den großen Wunsch nach dem Erhalt der Grünflächen. Eine wachsende Stadt braucht aber auch Wohnraum. Mit dem heute Konzept, das heute im Ausschuss beschlossen wird, können wir den Wohnraum besser und im Einklang mit den Bedürfnissen der BewohnerInnen unserer Stadt planen. So werden wir auch in Zukunft die grünste Stadt der Welt bleiben.“
Das Leitbild ist eine Grundlage zur Stärkung und Weiterentwicklung des Wiener Grünraumsystems für die Organe, alle städtischen Dienststellen und andere Einrichtungen der Stadt Wien . Im konkreten werden Bereiche gekennzeichnet, in denen in alle Zukunft keine Siedlungsentwicklung stattfinden darf und solche, die langfristig von der Siedlungsentwicklung ausgenommen sind. Dadurch schafft es planerische Grundlagen für die Stadtteilplanung und die Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen.
Die Leitbildkategorien im Detail:
- Wiener Immergrün
Diese Flächen sind für immer als hochwertige Grünräume geschützt. Sie sind prinzipiell frei von Bebauung; ausgenommen bauliche Einrichtungen für Erholung oder Forst- und Landwirtschaft - Zukunftsgrün
Flächen, die zu Grünräumen entwickelt werden, wenn sich die derzeitige Nutzung ändert. In diesem Fall werden sie Teil des Wiener Immergrüns - Wandelbares Grün
Grünräume, deren Qualitäten auch in Zukunft erhalten werden. Ihre Lage oder ihr Zuschnitt können sich unter der Voraussetzung, dass die Grünraumfunktion erhalten oder verbessert wird, ändern. - Grüne Reserve
Grünräume, die langfristig erhalten bleiben. Sie können nur dann zu Bauland umgewidmet werden, wenn der zusätzliche Bedarf nachgewiesen wurde und der Gemeinderat entscheidet.* Gewässer
Wasserflächen und ihre Uferbereiche sind aufgrund ihrer Bedeutung für Klima, Wasserhaushalt und Erholung besonders schutzwürdig - Freiraumnetz Wien
Ein zusammenhängendes Netz- an Frei- und Grünräumen, das die großen Grünräume und Parks verknüpft und für alle WienerInnen im Umkreis von 250 Metern erreichbar ist.
Neben diesen Kategorien umfasst das Leitbild noch spezielle Kennzeichnungen. „Stadtparks“ kennzeichnen Flächen, die für einen großen Park (über 10ha) geeignet sind und die als Potenzialflächen dafür freigehalten werden. „STEP-2025-Gebiete“ sind Entwicklungsflächen für Wohnen und Arbeiten, die sich aus dem Stadtentwicklungsplan 2025 ableiten und die auch einen erheblichen Grünanteil haben werden. Und nicht zuletzt werden historische Garten-und Parkanlagen von der Renaissance bis 1930 ausgewiesen, die nicht im Bereich des Grüngürtels liegen und die über die Grünraumfunktion auch historische und kulturgeschichtliche Bedeutung haben.
Das Leitbild ist Ergebnis eines umfassenden Planungsprozesses mit zahlreichen Magistratsdienststellen sowie Bezirken, Landwirtschaftskammer, Universitäten, Fachinstitutionen u.v.a.m. Nach dem heutigen Beschluss im Gemeinderatsausschuss für Stadtentwicklung wird es am 24. Juni dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Weitere Informationen:
[www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-leitbild-sicherung -gruenraeume.pdf]
(https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-leitbild-s
icherung-gruenraeume.pdf)
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