Härtefall-Fonds: Neue Förder-Richtlinie veröffentlicht – Antragstellung möglich – Auszahlung gestartet

Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat nun die angekündigte überarbeitete Richtlinie für den Härtefall-Fonds veröffentlicht. Mit der Anhebung der Mindestförderung auf 500 Euro und dem zusätzlichen Comeback-Bonus von 500 Euro pro Monat, sowie der Verdoppelung der förderbaren Monate von 3 auf 6 bringt diese Korrektur deutliche Verbesserungen für die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer.

Aus- und Nachzahlungen erfolgen automatisch

Bei bereits eingereichten bzw. abgerechneten Anträgen ist keine neuerliche Einreichung erforderlich. Die Aus- und Nachzahlungen bei Aufrundung auf den neuen Mindestförderbetrag und beim Comeback-Bonus erfolgen automatisch. Mit der Nachzahlung des Comeback-Bonus wurde gestern bereits begonnen.

Antragsformular online verfügbar

Anträge auf Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds können unter [wko.at/haertefall-fonds]
(https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html)
eingereicht werden. Ab 16. Juni ist die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds für das dritte „Corona-Monat“ (von 16. Mai bis 15. Juni) möglich. (PWK248)

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