Großbauer und Blimlinger: Eigener Überbrückungsfonds für Künstlerinnen und Künstler mit 90 Millionen kommt

Wien (OTS/ÖVP-PK) – Die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne haben sich darauf geeinigt, einen eigenen Überbrückungsfonds für Künstlerinnen und Künstler einzurichten. Der Fonds ist mit rund 90 Millionen Euro dotiert. 1.000 Euro pro Monat, und das für die Dauer von bis zu sechs Monaten, können ausgezahlt werden. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Künstlerinnen und Künstler, die unter der Coronakrise ganz besonders gelitten haben und noch immer leiden. Es ist uns ein Anliegen, diese besonders betroffene Gruppe zu unterstützen, um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern“, so ÖVP-Kultursprecherin Abg. Maria Großbauer und die grüne Kultursprecherin Abg. Eva Blimlinger nach den erfolgreichen Verhandlungen. „Gemeinsam haben wir diesen wichtigen Schritt für die Kunst erreicht.“ Der entsprechende Antrag wird heute, Donnerstag, im Plenum des Nationalrates eingebracht und kann damit schnellstmöglich in Umsetzung kommen.

Auch die Verbesserungen im Härtefallfonds, die seit gestern, Mittwoch, in Kraft sind, kommen Personen, die in kunstnahen Bereichen tätig sind, zugute, nannte Blimlinger beispielhaft Tontechniker*innen, Maskenbildner*innen und viele andere Berufe, die mit der Ausübung von Kunst und Kultur in Zusammenhang stehen. „All diejenigen, die hinter den Kulissen, Bühnen, Ausstellungsräumen, Konzertsälen und Diskursräumen arbeiten, brauchen genauso viel Unterstützung wie Künstlerinnen und Künstler – Kunst und Kultur findet ohne sie nicht statt“, weist Blimlinger auf die umfassende Problematik hin.

Ganz besonders freut sich ÖVP-Kultursprecherin Großbauer auf die Lockerungen im Kulturbereich, die ab Freitag wirksam werden. „Auf Basis der neuen Verordnung sind ab Freitag, 29. Mai, Proben für alle – für Profis genauso wie für Amateure – wieder erlaubt“, führte Großbauer als Beispiele Proben von Orchestern, Theatern, Blasmusik, Chören etc. in voller Besetzung an. „Wesentlich ist, dass man bei der Ausübung der künstlerischen Tätigkeit keinen Mund-Nasen-Schutz oder eine andere Schutzabdeckung tragen muss und auch keinen Meter Abstand einzuhalten hat. Stattdessen sind andere Schutzmaßnahmen möglich, nämlich entweder feste Teams oder Schutzwände. Selbstverständlich sind dann, wenn man die künstlerische Tätigkeit nicht mehr ausübt, Mund-Nasen-Schutz, Abstand und Handhygiene weiter erforderlich“, führt Großbauer aus.

Auch Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Publikum sind ab Freitag wieder möglich. Mitwirkende Künstlerinnen und Künstler, technisches Personal etc. sind bei diesen 100 Personen nicht mitgezählt. „Es geht voran für Kunst und Kultur, für Künstlerinnen und Künstler, für das Publikum und alle Menschen, die Kunst und Kultur lieben und unterstützen. Es ist noch ein weiter Weg bis zur Normalität, aber wir gehen wichtige Schritte vorwärts“, betonten Blimlinger und Großbauer unisono.

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