Wien (OTS) – Verständnislos zeigt sich NEOS-Sprecherin für Inneres, Stephanie Krisper, über die Einstellung der Ermittlungen zum Todesfall im Personenanhaltezentrum Rossauer Lände: „Jemand, der nicht mehr selbst um Hilfe rufen kann, ist nicht haftfähig. Der Mann war immobil, konnte deshalb die Notfalltaste in seiner Zelle nicht mehr erreichen und war in einem sehr schlechten gesundheitlichen und hygienischen Zustand. Er war in Gewahrsam staatlicher Behörden und der Staat hätte dafür sorgen müssen, dass er angemessen medizinisch versorgt wird. Hier haben offenbar die Schutzmechanismen versagt.“ „Die Frage nach der konkreten Haftfähigkeit wird das BVwG endgültig klären. Klar ist aus meiner Sicht, dass die medizinische Versorgung in den Personenanhaltezentren der Polizei endlich verbessert werden muss“, fordert Krisper. „Es müssen Maßnahmen getroffen werden, dass so etwas nie wieder vorkommt.“
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