Bezirkshauptmannschaft Baden erlässt erneut Betretungsverbot für EAST Ost in Traiskirchen

St. Pölten (OTS/NLK) – Wie die Bezirkshauptmannschaft Baden informiert, wurde heute, Mittwoch, bei einem Asylwerber in der EAST Ost in Traiskirchen ein positives Testergebnis auf Covid-19 festgestellt. Nun wird ein Screening aller in der Betreuungsstelle des Bundes aufhältigen Personen durchgeführt, die Testungen erfolgen unterstützend durch das Land Niederösterreich.

Um das Resultat einer flächendeckenden Testung, bei der festgestellt werden soll, ob aktuell noch weitere in der Versorgungsstelle aufhältige Personen erkrankt sind, nicht durch eine Durchmischung mit neu hinzukommenden Personen zu gefährden, wurde durch die Bezirkshauptmannschaft Baden eine neuerliche Verordnung eines Betretungsverbotes – gültig bis 3. Juni – erlassen.

Da der Asylwerber seit dem 15. Mai typische Krankheitssymptome zeigte, wurde eine Testung veranlasst, die eine Covid-19 Erkrankung feststellte. Wann, wo und durch wen der Asylwerber infiziert wurde, ermittelt die Gesundheitsbehörde der Bezirkshauptmannschaft Baden zurzeit mittels eines Contact Tracings, unter Einbindung eines Dolmetschers bzw. der Leitung der BS Ost im Zusammenwirken mit der ORS GmbH. Der Betroffene wurde bescheidmäßig abgesondert.

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