Wien (OTS/BMSGPK) – „Seit 14. April befinden wir uns in Phase 2, der schwierigsten Phase der schrittweisen Öffnung hin zum Alltag bei gleichzeitiger Kontrolle des Virus. Dabei geht es immer um begleitende Sicherungsmaßnahmen der Öffnungsschritte, die alle zwei Wochen verwirklicht werden, um dazwischen auch die Möglichkeit für eine umfassende Evaluierung zu haben. Dank der guten epidemiologischen Entwicklung können wir einen weiteren Schritt der kontrollierten Lockerung gehen. Beherbergungsbetriebe, Freizeiteinrichtungen und Bäder dürfen ab 29. Mai wieder öffnen. Kunst- & Kulturveranstaltungen sind ab dann wieder mit bis zu 100 Personen möglich, die Detailregelungen dafür werden gerade erarbeitet. Generell entscheidend für all diese Lockerungsschritte sind weiterhin Hygienemaßnahmen, 1 Meter Mindestabstand und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen. Bei uns steht der Gesundheitsschutz an erster Stelle. Die Gesundheit ist kein geeigneter Ort für Experimente. Die Aufgabe des Gesundheitsministeriums ist es, mit aller Kraft dafür zu arbeiten, dass eine zweite Welle der Pandemie verhindert wird. Denn die zweite Welle hätte dramatische Auswirkungen für Gesellschaft, Gesundheit und Wirtschaft“, sagt Gesundheitsminister Rudolf Anschober.***
Die Öffnungsschritte im Überblick:
Kunst- & Kulturveranstaltungen ab 29. Mai
Ab 29. Mai werden Kunst/Kultur-Veranstaltungen mit bis 100 BesucherInnen wieder möglich sein. Die Details für diesen Öffnungsschritt werden gerade erarbeitet.
Beherbergungsbetriebe ab 29. Mai
In enger Zusammenarbeit mit BranchenvertreterInnen wurde die Öffnung der Beherbergungsbetriebe abgestimmt. Wichtig dabei ist, dass Gäste gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht zur Gästegruppe in der gemeinsamen Wohneinheit gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten haben. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt bei Kundenkontakt die Mund-Nasenschutz-Pflicht. Die Wellness- und Fitnessbereiche der Beherbergungsbetriebe können unter Einhaltung der Bestimmungen für Bäder benützt werden.
Der Auszug aus der erst zu erlassenen Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung ist abrufbar unter:
[https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:2646d365-2c18-434f-8e59-4e8
48d16029d/Auszug%20aus%20der%20erst%20zu%20erlassenen%20%C3%84nderung %20der%20COVID-19-Lockerungsverordnung%20in%20Bezug%20auf%20Schulunge n,%20Aus-%20und%20Fortbildung,%20Beherbergungsbetriebe%20sowie%20Einr ichtung%20nach%20dem%20B%C3%A4derhygienegesetz.pdf]
(https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:2646d365-2c18-434f-8e59-4e8
48d16029d/Auszug%20aus%20der%20erst%20zu%20erlassenen%20%C3%84nderung %20der%20COVID-19-Lockerungsverordnung%20in%20Bezug%20auf%20Schulunge n,%20Aus-%20und%20Fortbildung,%20Beherbergungsbetriebe%20sowie%20Einr ichtung%20nach%20dem%20B%C3%A4derhygienegesetz.pdf)
Bäder und Schwimmkurse ab 29. Mai
Freibäder, Hallenbäder und Seebäder öffnen ebenfalls mit 29. Mai. Es gelten auch hier die Abstandsregelungen. Schwimmkurse können abgehalten werden. Die Betreiber müssen die Einhaltung der Hygienemaßnahmen sicherstellen. Darüber hinaus haben ExpertInnen des Gesundheitsministeriums Empfehlungen für den Bäderbetrieb unter den besonderen Erfordernissen formuliert:
[https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:a5229476-70f6-4578-8412-2af
c763ce90d/20200519_Empfehlungen%20zur%20Wieder%C3%B6ffnung%20von%20Ei nrichtungen%20nach%20dem%20B%C3%A4derhygienegesetz%20(BHygG)%20und%20 der%20B%C3%A4derhygieneverordnung%202012%20(BHygV%202012).pdf]
(https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:a5229476-70f6-4578-8412-2af
c763ce90d/20200519_Empfehlungen%20zur%20Wieder%C3%B6ffnung%20von%20Ei nrichtungen%20nach%20dem%20B%C3%A4derhygienegesetz%20(BHygG)%20und%20 der%20B%C3%A4derhygieneverordnung%202012%20(BHygV%202012).pdf)
Weitere Öffnungen ab 29. Mai:
Auch im Freizeitbereich kommt es zu Lockerungen: So können Freizeiteinrichtungen wie Schaustellerbetriebe, Freizeitparks, Vergnügungsparks sowie Indoorspielplätze, Paintballanlagen, Wettbüros, Automatenbetriebe, Spielhallen und Casinos, Museumsbahnen, Schaubergwerke, Ausflugsschiffe und Seil- und Zahnradbahnen ab 29. Mai öffnen. Zusätzlich dazu können wieder Schulungen und Bildungsveranstaltungen bis maximal 100 Personen stattfinden. Des Weiteren ist nun auch Hobby-Sport ohne Kontakt im Inneren mit 2-Meter-Abstand möglich (z.B. Fitness-Studios). Die Details dafür werden auch aktuell erarbeitet.
(schluss)
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