Wien (OTS) – „Dass die Volksanwaltschaft im Vorjahr bei 81 Prozent ihrer Kontrollen von Einrichtungen, in denen Menschen angehalten werden – also Justizanstalten, Alten- und Pflegeheime und Psychiatrien, etc. -, Zustände vorgefunden hat, die Grund zu Beanstandungen gegeben haben, ist ein Alarmzeichen“, sagt Stephanie Krisper, NEOS-Sprecherin für die Volksanwaltschaft. „Wenn in diesen Einrichtungen schon in ,normalen Zeiten’ so vieles im Argen liegt, kann man sich in vorstellen, wie wichtig die Kontrolle der Volksanwaltschaft in der Corona-Krise war und weiterhin ist, um Missstände aufzuzeigen.“
Die Volksanwaltschaft erfüllt das Mandat als Nationaler Präventionsmechanismus gegen Folter, erläutert Krisper. „Das Folterverbot umfasst auch unmenschliche und unwürdige Behandlung – um die Einhaltung dieses Verbots zu gewährleisten, muss die Volksanwaltschaft daher gerade in der Corona-Krise weiterhin Kontrollen in diesen Einrichtungen durchführen; so sieht es auch das zuständige Komitee der UNO. Die Kontrollbesuche wurden aber aufseiten der Volksanwaltschaft aufgrund von Corona ausgesetzt. Das ist kein Zustand“, sagt Krisper.
„Wir fordern von der Volksanwaltschaft, selbstbewusst in ihrem in der Verfassung verankerten Mandat in die Gänge zu kommen. Über Anfragen an Justiz-, Innen- und Gesundheitsministerium wollen wir nun klären, inwiefern während der Corona-Krise darauf geachtet wurde, menschenwürdige Zustände in Heimen, Haft etc. zu wahren. Und wir möchten erfahren, wie sich die Kontrolldichte der Volksanwaltschaft verbessert – wir hoffen sehr bald rapide.“
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