Wien (OTS) – „Es ist absurd und demokratiepolitisch skandalös, dass, während das ganze Land hochgefahren wird und von den ArbeitnehmerInnen erwartet wird ihre Arbeitsleistung für die Unternehmen zu erbringen, unter einem vorgeschobenen Verweis auf die Pandemie-Gefahr die Ausübung demokratischer Rechte im Betrieb verhindert wird und eine ordnungsgemäß vorbereitete Betriebsratswahl nicht stattfinden kann“, kritisiert die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Barbara Teiber das Vorgehen der Geschäftsführung der Anton Paar GmbH in Graz.++++
„Es steht einer Geschäftsführung nicht zu, mit fadenscheinigen Argumenten in eine laufende Betriebratswahl einzugreifen, auch nicht in Zeiten von Corona“, so Teiber.
Eine einstweilige Verfügung eines Arbeits- und Sozialgerichts hat zwar nicht generell die Abhaltung einer Betriebsratswahl untersagt, jedoch mit dem Hinweis auf die Gefahren von COVID 19 die Abhaltung der aktuellen Wahl verboten.
„Die Arbeitnehmer dieses Landes leisten derzeit Großartiges, um unter schwierigen Bedingungen die Wirtschaft unseres Landes am Laufen zu halten. In vielen kommunalen Bereichen finden demnächst auch Wahlen statt. Es gibt kein Verständnis für derartige Verfügungen, die Betriebsratswahlen verhindern und den Kolleginnen und Kollegen nicht zugetraut wird, die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Die Disziplin ist da sicher viel größer als etwa bei bekannten öffentliche Terminen von Politikern. Ich appelliere deshalb auch an Justizministerin Zadic, in dieser Frage ein Machtwort zu sprechen und für die Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Mitbestimmungsrechte im Betrieb Klarheit zu schaffen“, so Teiber abschließend.
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