Wien (OTS) – Im heutigen Kulturausschuss wurde der Initiativantrag der Regierungsparteien mit großer Mehrheit angenommen. Damit wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, um den heimischen Non-Profit-Organisationen rasch die dringend nötige Hilfestellung zu leisten.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird der NPO-Unterstützungsfonds in Höhe von 700 Millionen Euro errichtet. Durch die COVID-19 Krise sind insbesondere auch gemeinnützige Organisationen aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mit existenzbedrohenden Einnahmenausfällen konfrontiert. Der NPO-Fonds stellt sicher, dass die betroffenen Organisationen ihre gemeinnützige Tätigkeit aufrechterhalten können und so einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der COVID-19 Krise leisten können.
Die Förderungen an die vielen gemeinnützigen Organisationen aus den verschiedenen Bereichen werden aus einem Zuschuss zu den Fixkosten bestehen, um Mieten, Zinszahlungen und anderen Kosten begleichen zu können. Die Kultursprecherin der Grünen und Obfrau im Kulturausschuss, Eva Blimlinger, ist erleichtert, dass dieses Gesetz mit breiter Zustimmung angenommen wurde: „Es war uns ganz wichtig, diesen Antrag möglichst rasch im Ausschuss parlamentarisch zu behandeln, damit er Ende Mai den Nationalrat und Anfang Juni den Bundesrat passieren kann. Wir dürfen keine Zeit verlieren, da die vielen Vereine und andere gemeinnützige Organisationen aus den unterschiedlichsten Bereichen dringend auf Hilfe warten.“
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