Hauptausschuss: Einstellung des Grenzverkehrs wird an bestimmten Übergängen gelockert

Wien (PK) – Vor der heutigen Sitzung des Nationalrats hat der Hauptausschuss eine Verordnung von Innenminister Karl Nehammer genehmigt, mit der die Einstellung des Grenzverkehrs in Folge der Corona-Pandemie an bestimmten Übergängen zu Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Slowenien, Ungarn, Deutschland, Tschechien sowie zur Slowakei teilweise gelockert bzw. geändert wird.

Auf die Frage von FPÖ-Abgeordnetem Reinhard Eugen Bösch (FPÖ) nach den Kriterien zur teilweisen Öffnung der Grenzübergänge, erklärte Innenminister Karl Nehammer, dass jene herangezogen worden seien, die auch zu den Schließungen geführt hätten. Es gebe über Sicherheitsmaßnahmen anhaltende Absprachen mit den regionalen Landespolizeistellen in den Nachbarländern. Wo es bisher notwendig gewesen sei, habe man versucht, den Grenzpendlerverkehr aufrechtzuerhalten. Nun würde u.a. auch die Landwirtschaft weitere Öffnungen brauchen.

Die Maßnahmen wurden gestern im Amtsblatt der Wiener Zeitung kundgemacht, gemäß Grenzkontrollgesetz ist es nach Verordnungserlassung nötig, darüber das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats herzustellen. (Schluss) keg

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