Wien (PK) – Der Nationalrat hat morgen die Möglichkeit, Beharrungsbeschlüsse zu jenen vier COVID-19-Gesetzen zu fassen, gegen die der Bundesrat Einspruch erhoben hat. Auf der Tagesordnung steht außerdem eine ESM-Ermächtigung für den Finanzminister in Zusammenhang mit den von der EU auspaktierten Corona-Finanzhilfen. Die Sitzung beginnt um 8.30 Uhr.
Für MedienvertreterInnen ist der Zutritt zu den Sitzungen unter Einhaltung des empfohlenen Mindestabstandes sowie der empfohlenen Hygienemaßnahmen möglich. Die interessierte Öffentlichkeit kann die Plenarsitzungen via Livestream oder als Video-on-Demand auf der Parlamentswebsite unter www.parlament.gv.at mitverfolgen.
Einsprüche gegen COVID-19-Gesetze
Die Einsprüche des Bundesrats gegen vier der zuletzt 13 vom Nationalrat beschlossenen COVID-19-Gesetze dürften ins Leere laufen. Der Verfassungsausschuss hat dem morgigen Plenum empfohlen, die Einwände der Länderkammer zu verwerfen und die ursprünglichen Gesetzesbeschlüsse zu wiederholen.
Von den Einsprüchen betroffen sind die Novellen zum Epidemiegesetz (16. COVID-19-Gesetz) und zum Freiwilligengesetz (10. COVID-19-Gesetz), das Finanz- und Steuerpaket (18. COVID-19-Gesetz) sowie die rechtlichen Grundlagen für das Wiederhochfahren des Behördenbetriebs (12. COVID-19-Gesetz). Ziel der Novelle zum Epidemiegesetz ist es, Veranstaltungen unter bestimmten Auflagen wieder zu ermöglichen. Dabei wird ausdrücklich festgelegt, dass die Nutzung einer Tracking-App kein Schlüssel für den Zugang zu einem Event sein darf. Ebenso ist der pauschale Ausschluss von Risikogruppen wie ältere Personen oder eine Diskriminierung bestimmter Personen, etwa wegen ihrer ethnischen Herkunft oder Religionszugehörigkeit, explizit untersagt. Zudem werden gesetzliche Grundlagen für COVID-19-Screening-Programme geschaffen und telefonische Quarantäne-Anordnungen für erkrankte bzw. krankheitsverdächtige Personen ermöglicht.
Im Finanz- und Steuerpaket sind unter anderem die Befreiung von Schutzmasken von der Umsatzsteuerpflicht, Detailbestimmungen in Bezug auf die Gewährung von Unternehmenshilfen durch die COFAG, Prüfbefugnisse der Finanzämter zum Aufspüren von Fördermissbrauch, die Refundierung von Stornokosten für Schulveranstaltungen und die österreichische Beteiligung an Unterstützungsprogrammen der EU geregelt. Die Novelle zum Freiwilligengesetz betrifft insbesondere die Bereitstellung von 600.000 € für freiwilliges Engagement aus Mitteln des Krisenbewältigungsfonds. Im 12. COVID-19-Gesetz geht es unter anderem um audiovisuelle Verhandlungen in Behördenverfahren wie Betriebsgenehmigungen oder Bauverhandlungen und die Gewährleistung von Parteienrechten.
Corona-Finanzhilfen aus dem ESM
Die Abgeordneten werden sich auch mit einer Ermächtigung für Finanzminister Gernot Blümel befassen, die es ihm ermöglichen soll, einer Gewährung von Corona-Finanzhilfen im Rahmen des sogenannten „Pandemic Crisis Supports“ für jedes ESM-Mitgliedsland grundsätzlich zuzustimmen. (Schluss) keg
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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