Wien (OTS) – Am 8. Mai 2020 jähren sich zum 75. Mal das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa und das Ende der nationalsozialistischen Herrschaft. Zeit um zwei Opfergruppen – so genannte „Berufsverbrecher“ und „Asoziale“ – endlich anzuerkennen.
Nach und nach wurde Österreich durch die Alliierten befreit und am 8. Mai erklärte das Deutsch Reich schließlich in Berlin die bedingungslose Kapitulation. Der Krieg und der Nationalsozialismus waren nun vorbei, nicht aber das Sterben, das Elend und der Hunger. Zahlreiche aus dem Konzentrationslager Mauthausen und den Nebenlagern entlassene Häftlinge starben an Unterernährung und dadurch verursachten Krankheiten. „Es begannen die großen Wanderungen der verschleppten und deportierten Menschen, wie etwa der Zwangsarbeiter und -arbeiterinnen, der Kriegsgefangenen und KZ-Überlebenden, die sich außerhalb ihrer Heimatländer befanden. Über 100.000 so genannte Displaced Persons (DPs) zogen durch Österreich und KZ-Überlebende und Kriegsgefangene kamen nach Österreich zurück“, ruft Eva Blimlinger, Historikerin und Kultursprecherin der Grünen, in Erinnerung.
Schnelle Hilfe für die überlebenden Opfer des Nationalsozialismus war gefragt und es gab sie auch – aber zunächst nur für Widerstandskämpfer und -kämpferinnen. Alle anderen kamen nicht vor, wurden nicht mit Unterstützung bedacht, wurden außer Acht gelassen. Erst 1947 im zweiten Opferfürsorgegesetz wurden auch Fürsorgemaßnahmen für Opfer rassischer Verfolgung vorgesehen, also hauptsächlich Juden und Jüdinnen. Anspruchsberechtigt waren aber allgemein nur österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen und nicht diejenigen die in andere Länder vertrieben wurden. „Erst nach und nach wurden die einzelnen Opfergruppen bedacht und es dauerte bis Mitte der 1990er Jahre bis etwa Roma und Sinti oder Homosexuelle als Opfer des Nationalsozialismus überhaupt anerkannt worden sind“ so Blimlinger.
Und bis heute gibt es zwei Opfergruppen, die nicht anerkannt sind:
„Asoziale“ und „Berufsverbrecher“. Mehrere zehntausend Menschen wurden durch Kriminalpolizei oder GeStaPo in die Konzentrationslager eingewiesen und mussten dort den schwarzen Winkel tragen. Das waren z. B. Obdachlose, Wanderarbeiter*innen, Bettler*innen, „Arbeitsscheue“ oder „Landstreicher“ Sie wurden von den Nationalsozialisten als „Ballastexistenzen“ bezeichnet.
Mit einem grünen „Winkel wurden solche Häftlinge gekennzeichnet, die von der Kriminalpolizei zu „Berufsverbrecherinnen“ und „Berufsverbrechern“ erklärt wurden. Die Nationalsozialisten nahmen vergangene Haftstrafen (z. B. wegen Diebstahls, Einbruchs, Abtreibung oder – tatsächlicher oder vermuteter – Zuhälterei, Prostitution oder in einigen Fällen auch wegen Gewaltdelikten) zum Anlass, sie zu internieren und zu ermorden. Nach der Verbüßung der Haftstrafe wurden sie ohne weiteres Strafverfahren in die KZ deportiert.
„Im Februar dieses Jahr wurde im deutschen Bundestag die Anerkennung dieser beiden Opfergruppen mit großer Mehrheit beschlossen. Österreich sollte diesem Beispiel so rasch wie möglich folgen und den Wenigen die noch leben und ihren Angehörigen diese Anerkennung ermöglichen“, erklärt Eva Blimlinger abschließend und hofft auf eine rasche Lösung.
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