Wien (OTS) – Viele sind derzeit nicht „flüssig“ und mit Zahlungsproblemen konfrontiert. „Wer über-legt, Sparbuch, Bausparer oder Versicherungen mit Kapitalbildung aufzulösen, sollte nichts überstürzen“, rät AK Konsumentenschützer Christian Prantner. „Das kann teuer kommen und wird meist ein Verlustgeschäft!“
Lebensversicherungen mit Kapitalbildung (Erlebens-, Er- und Ablebens-, fondsgebundene Versicherungen) haben zumeist Laufzeiten über zehn Jahre. In der AK KonsumentInnenberatung melden sich viele Ratsuchende wegen Fragen zur Kündigung einer Lebensversicherung. „Die vorzeitige Auflösung ist zumeist ein erhebliches Verlustgeschäft“, weiß Prantner. „Wird der Vertrag nach wenigen Jahren gekündigt, dann gelangt nur der Rückkaufswert zur Auszahlung – und dieser kann beträchtlich unter der Summe der einbezahlten Prämien liegen. Der Grund für die hohen Verluste sind Kosten und Steuern, die dem Vertrag angelastet wurden.“
Ein Fall aus der Beratung zeigt: Ein Konsument überlegt nach einer Scheidung die Kündigung der Lebensversicherung (27 Jahre Gesamtlaufzeit). Der Rückkaufswert beträgt rund 4.000 Euro, die einbezahlte Prämiensumme nach zehn Jahren 9.000 Euro. Der Verlust würde somit rund 5.000 Euro betragen. Fondsgebundene Lebensversicherungen unterliegen zudem den Schwankungen der Wertpapiermärkte. Wenn die Kurse des Investmentfonds sinken, dann vermindert sich auch der Depotwert der Fondspolizze hinunter. Ein anderes Beispiel aus der AK Beratung: Die Versicherungsnehmerin wollte ihre Fondspolizze nach 17 Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen – sie hätte 2.945 Euro weniger ausbezahlt bekommen, als sie an Prämien einbezahlt hat.
Wer seinen Notgroschen auf einem täglich fälligen Sparbuch oder –konto auflöst, muss mit Schließungsspesen rechnen. „Mitunter kann eine Schließungsgebühr von fünf Euro einen Mini-Zinsertrag zur Gänze auffressen“, sagt Prantner. „Wenn Sie bei Sparbüchern mit Bindungsfrist die vereinbarte Laufzeit eines Kapitalsparbuches oder eines Festgeld-Kontos nicht einhalten, dann werden häufig ‚Strafzinsen‘ fällig, sogenannte Vorschuss-zinsen. Sie betragen ein Promille pro Monat der nichteingehaltenen Bindungsdauer.“
Ein Beispiel: Ein Kapitalsparbuch (10.000 Euro, Bindung ein Jahr, Zinssatz 0,7 Prozent pro Jahr) wird nach sechs Monaten aufgelöst. Die Vorschusszinsen von 60 Euro fressen den Zinsertrag zur Gänze auf.
Die vorzeitige Auflösung eines klassischen Bausparvertrages (sechs Jahre) wird teuer. Es fallen Kündigungsspesen (Verwaltungskostenbeitrag) an, die von den Bausparkassen je nach Auflösungszeitpunkt in gestaffelter Form verrechnet werden. Außerdem wird der vereinbarte Zinssatz nachträglich reduziert, die staatliche Prämie ist zurückzuzahlen.
Ein Beispiel aus der AK Beratung: Die Auflösung eines Bausparvertrages nach drei Jahren verursachte Kosten von 210,15 Euro. „Dieser Betrag ergab sich aus dem von der Bausparkasse verrechneten Verwaltungskostenbeitrag, einer nachträglichen Abzinsung des Bausparzinssatzes und der staatlichen Prämie, die zurückzuzahlen war,“ so Prantner.
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