St. Pölten (OTS/NLK) – In der Betreuungsstelle und Erstaufnahmezentrum Ost in Traiskirchen wurde auf Grund bestätigter COVID-19 – Erkrankungen ein Betretungsverbot gemäß den Bestimmungen des COVID – 19 Maßnahmengesetzes angeordnet. Verfügt wurde die Maßnahme durch die Bezirkshauptmannschaft Baden als zuständige Gesundheitsbehörde.
Auf diesem Wege konnte die rasche Verbreitung des Virus SARS – CoV2 innerhalb des Areals dank konsequenter Absonderung von Kontaktpersonen, aber auch dank der Disziplin und der Kooperationsbereitschaft aller darin aufhältigen Personen hintangehalten werden. Diese intensive Zusammenarbeit aller in der Versorgungseinrichtung betroffenen Personen und Institutionen hat wesentlich zu einer Unterbindung einer unkontrollierten Ausbreitung der Viruserkrankung beigetragen. Wie die Bezirkshauptmannschaft Baden nun informiert, werden die Maßnahmen zum Schutz der Asylwerbenden und der sie versorgenden Menschen bis zum 30. April 2020 fortgesetzt.
Eine sich regelmäßig ändernde Zusammensetzung der Bewohnerinnen und Bewohner – zum Beispiel durch neu hinzukommende Personen bzw. Verlegungen in andere Unterkünfte – stellt ein erhöhtes Risiko weiterer Erkrankungen dar. Zudem ist das „contact tracing“, das sich als eine der effektivsten Methoden gegen die unkontrollierte Verbreitung der Viruserkrankung nach einer positiven Testung herausgebildet hat, unter der Voraussetzung ständig wechselnder Personen, die einander nicht kennen, nur erschwert möglich.
Es war daher notwendig – wie es auch in sonstigen Einrichtungen in anderen Bereichen zum Schutz der zu Versorgenden vorgesehen ist – soziale Kontakte zu Personen außerhalb der Betreuungsstelle auf das Notwendigste zu beschränken, um einer weiteren Ausbreitung von COVID–19 im Interesse der Asylwerbenden entgegenzuwirken, so die Bezirkshauptmannschaft.
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