Wien (OTS) – Schlechte Nachrichten hat die freiheitliche Frauensprecherin NAbg. Rosa Ecker für jene Pflegeeltern, die sich seit Inkrafttreten des Familienbonus Plus (FB+) diesen monatlich ausbezahlen haben lassen: „Wurde dieser zur Gänze beim Arbeitgeber beantragt, so kann es zu einer Rückzahlung von bis zu 750 Euro kommen. Wurde der FB+ von beiden Pflegeeltern beantragt, so kann es sein, dass ein Partner diesen überhaupt nicht hätte bekommen dürften, weil nur jener beantragen kann, der Familienbeihilfenbezieher ist“, so Ecker, die selbst seit 14 Jahren Pflegemutter ist. „Die große Problematik dabei ist, dass auf Grund des Datenschutzes, Pflegeeltern weder wissen, ob die leiblichen Eltern der Alimentationspflicht gegenüber dem Jugendamt nachkommen, noch liegt ihnen die Information vor, ob die leiblichen Eltern selbst den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen.“
„Grundsätzlich ist die Familienbeihilfe eine wesentliche Anspruchsvoraussetzung für den Bezug des FB+. Allerdings zählt auch der Unterhaltsabsetzbetrag. Wenn ein leiblicher Elternteil den Unterhaltsabsetzbetrag im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung geltend macht, dann steht ihm für jene Monate, für die er gewährt wurde, auch anteilig der FB+ zu“, erklärte Ecker.
Ein leiblicher Elternteil kann faktisch bis zu 50 Prozent des FB+ beantragen. Da der FB+ nur von zwei Personen beansprucht werden kann, kann jener Pflegeelternteil, der nicht die Familienbeihilfe bekommt, bis zur Gänze einen Anspruch verlieren, warnte Ecker. Die freiheitliche Frauensprecherin rät daher Pflegeeltern den FB+ erst im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen und nicht im Vorhinein über die Lohnverrechnung. Da allerdings eine Arbeitnehmerveranlagung im Zeitraum von fünf Jahren eingebracht werden kann, könnten auch nachträglich Rückzahlungen folgen. Konkret liegen Ecker Informationen vor, dass Pflegeeltern, die sich um das Wohlergehen von zwei Kindern kümmern, die Befürchtung haben, dass sie 3.000 Euro zurückzahlen müssen. „Diese rechtliche Unsicherheit muss endlich ein Ende finden. Immerhin kann man fünf Jahre rückwirkend diese Familienleistung beantragen beziehungsweise in Anspruch nehmen“, so Ecker, die diese Informationen erst durch eine parlamentarische Anfrage erhalten konnte – die zuständigen Minister der ÖVP hätten die betroffenen Pflegeeltern uninformiert im Regen stehen lassen.
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