Coronavirus – Gesetzesänderung ermöglicht temporäre Fußgängerstraßen in Städten und Gemeinden

Wien (OTS) – Städte und Gemeinden können während der Coronakrise künftig einfacher Straßen für den Durchfahrtsverkehr sperren und für Fußgänger öffnen. Eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Teil des COVID-Gesetzespaktes, das am Freitag in den Nationalrat eingebracht wird. „Gehsteige bieten oft zu wenig Platz, um den geforderten Sicherheitsabstand von einem Meter einzuhalten. Gerade in Städten ist das eine Problem. Temporäre Fußgängerstraßen können hier helfen, indem sie Platz schaffen“, erläutert Klimaschutzministerin Leonore Gewessler die Maßnahme. Ob Straßen in temporäre Fußgängerstraßen umgewandelt werden, entscheiden Städte und Gemeinden eigenständig.

„Oberste Priorität hat nach wie vor: Zuhause bleiben und Kontakte vermeiden.“, so Gewessler. Menschen mit beengtem Wohnraum in Städten, stelle das aber zunehmende vor Herausforderungen. „Viele haben nicht das Glück, einen Garten oder einen Balkon zu haben. Viele müssen trotzdem in die Arbeit oder zum Einkauf. Für sie muss es genug Platz geben, damit sie den Mindestabstand einhalten können“, so Gewessler.

Die Änderungen der StVO sieht vor, dass wenn es aufgrund der Maßnahmen gegen COVID-19 erforderlich ist, die Behörde durch Verordnung auf einzelnen Straßen und Straßenabschnitten die Fahrbahn dauernd oder für bestimmte Zeiten für Fußgänger freigeben kann. Möglich ist das, wenn keine erheblichen Interessen am ungehinderten Fahrzeugverkehr entgegenstehen. Derzeit ist auch auf für den Verkehr gesperrten Fahrbahnen das Gehen nicht erlaubt. Das Zufahren, etwa zu Garageneinfahrten, ist genauso wie das Fahrradfahren auf den betroffenen Straßenabschnitten weiterhin erlaubt.

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