AK NÖ-Wieser: Bundesregierung muss Risikogruppen sofort klar definieren und Leitlinien für Nachweis festlegen

S. Pölten (OTS) – In der Arbeiterkammer Niederösterreich laufen nun auch zu einem neuen Thema die Telefone heiß. Die Bundesregierung hat am Montag angekündigt, dass durch das Coronavirus gefährdete ArbeitnehmerInnen nicht mehr in die Arbeit müssen. „Es gibt aber noch immer keine klare Definition, für wen diese Maßnahme überhaupt gilt. Das sorgt für eine Vielzahl an Unklarheiten und großer Verunsicherung unter den ArbeitnehmerInnen“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Er fordert unverzüglich definierte Kriterien, um die ArbeitnehmerInnen bestmöglich zu schützen. Das schafft auch Klarheit für die Unternehmen.

Gleich mehrere nicht definierte und ungeklärte Fragen hat die Bundesregierung am Montag bei ihrem täglichen Medien-Auftritt hinterlassen. Wer zu einer Risikogruppe gehöre müsse nicht mehr in die Arbeit und werde verpflichtend freigestellt, sofern kein Home-Office möglich ist für den Arbeitnehmer, wurde verkündet. Wer allerdings zu einer Risikogruppe zählt, welche Indikationen oder Vorerkrankungen dazu zählen, ist überhaupt nicht definiert worden. Das sorgt seit Tagen für einen massiven Anstieg an Anfragen bei der Arbeiterkammer Niederösterreich. „Verzweifelte ArbeitnehmerInnen, die in Angst um ihre Gesundheit sind, wissen nicht, ob sie noch in die Arbeit müssen oder nicht weil die Kriterien dafür komplett fehlen“, so Wieser. Würden sie trotz gesundheitlicher Angst dem Arbeitsplatz fernbleiben, würden sie damit einen Entlassungsgrund setzen. Wieser fordert daher sofortige gesetzliche Definitionen, wer zur Risikogruppe zählt.

Auch die Frage, wie jemand nachweist, ob er zur Risikogruppe gehört, ist bisher völlig unklar. Ebenso offen ist, wer diese Bestätigung ausstellen darf. Denn nicht nur das Alter der ArbeitnehmerInnen, sondern auch chronische Krankheiten und andere Indikationen müssen dabei berücksichtigt werden. Wieser appelliert, die HausärztInnen hier federführend einzubinden. Anhand einer von Experten ausgearbeiteten Checkliste, könnten die HausärzteInnen beurteilen, die die Beschäftigten im Regelfall länger kennen, ob derjenige anhand seiner medizinischen Vorgeschichte zur gefährdeten Risikogruppe zählt.

Das schaffe Klarheit für die ArbeitnehmerInnen und die Unternehmen. „Es ist jetzt nicht die Zeit für medienwirksame Überschriften. Es braucht auch dazu klare Lösungen und Kriterien für die Betroffenen“, so Wieser an die Bundesregierung.

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