Staatssekretärin Lunacek: Soforthilfe aus Künstler-Sozialversicherungsfonds – Beantragung ab Montag möglich

Wien (OTS) – Mit dem Härtefallfonds (WKO) ab heute und dem Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) ab Anfang nächster Woche stehen in der Kunst und Kultur Tätigen nun zwei konkrete Unterstützungstöpfe zur Verfügung.

„Der gestern präsentierte Härtefallfonds (WKO) kommt auch Menschen im Kunst- und Kulturbereich zugute, die jetzt Einnahmenausfälle zu verzeichnen haben. All jenen Künstler*innen, die nicht den Härtefallfonds in Anspruch nehmen können, steht die mit bis zu 5 Millionen Euro dotierte Soforthilfe im Künstler-Sozialversicherungsfonds zur Verfügung. KSVF-Anträge können ab Montag eingereicht werden“, so Staatssekretärin für Kunst und Kultur, Ulrike Lunacek.

Die COVID-19-Unterstützung aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) erhalten Künstler*innen und Kulturvermittler*innen, die aufgrund von Einnahmenentfall durch COVID-19 wirtschaftlich signifikant betroffen sind und Schwierigkeiten haben, ihren Lebensunterhalt zu decken.

Zielgruppen sind demnach Künstler*innen und Kulturvermittler*innen, die nicht unter die Voraussetzungen der Härtefallfonds-Richtlinie der WKO fallen. Das sind insbesondere Mehrfachversicherte und alle jene, die in der Kunst und Kultur ein Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze haben.

Die Höhe der Auszahlungen durch den KSVF entspricht jene des Härtefallfonds. Ausgezahlt werden insgesamt maximal 6.000 Euro – in einer ersten Phase bis zu 1.000 Euro, in der zweiten Phase bis zu 2.000 Euro monatlich für maximal drei Monate.

„Die Sonderrichtlinie zum Künstler-Sozialversicherungsfonds-Gesetz spiegelt den Konsens der Bundesregierung wieder, einen Gleichklang zwischen Härtefallfonds-Richtlinie und KSVF-Richtlinie für COVID-19 herzustellen. Unser Ziel ist es in beiden Fällen schnell zu helfen, um besondere Not- und Härtefälle abzufedern“, so Lunacek.

Die Abwicklung soll nun rasch über den KSVF erfolgen. Der Antrag ist ab Montag auf der Website [www.ksvf.at] (http://www.ksvf.at/) abrufbar und per E-Mail, Fax oder Post einzureichen. Ansuchen, die bis zum Inkrafttreten eingebracht wurden, werden unter sinngemäßer Anwendung der neuen Richtlinien behandelt. Details sind auch über die E-Mailadresse <a target=“_blank“>kunstkultur@bmkoes.gv.at</a> und über eine eigene BMKÖS Telefon-Hotline, deren Nummer am Montag bekanntgegeben wird, abfragbar.

„Die Sofortzahlungen durch den KSVF ist ein notwendiges Sicherheitsnetz, das parallel zum Härtefallfonds gespannt wird. Hier erhält etwa eine Performerin, die einen Halbtagsjob hat, dem sie gerade aufgrund der Maßnahmen nicht nachgehen kann, eine notwendige Überbrückungshilfe. Uns ist selbstverständlich bewusst, dass wir mit diesen Zuwendungen Einkommensausfälle nicht zu 100% ersetzen können. Aber sie sind eine wichtige Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss.“, so Lunacek.

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