Weitere Klarstellungen zur Vermarktung von Desinfektionsmitteln

Wien (OTS) – Die Wirtschaftskammer Österreich stellt in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium umfassende Informationen zu Desinfektionsmitteln zur Verfügung. Damit wird aufgeklärt, welche Voraussetzungen Unternehmen haben müssen, damit sie in Österreich im Rahmen der Corona-Krise Desinfektionsmittel vermarkten dürfen.

Trotz Corona-Krise darf nicht jedes Unternehmen ohne Zulassung Desinfektionsmittel vermarkten. Die sichere Verwendung der eingesetzten Produkte und deren Wirksamkeit stehen stets im Vordergrund. Um die Versorgung mit wirkungsvollen und sicheren Desinfektionsmitteln zu ermöglichen, hat die WKÖ eine Notfallzulassung eingeholt. Wie österreichische Unternehmen diese für sich nutzen können, erklärt das – mit dem Umweltministerium abgestimmte – [Infoblatt]
(https://www.wko.at/service/umwelt-energie/vermarktung-desinfektionsm
ittel.pdf) der WKÖ.(PWK124/DFS)

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