Wien (OTS) – Die Kammern der ZiviltechnikerInnen rufen die gesamte Baubranche, WKO, öffentliche AuftraggeberInnen (ASFINAG, BIG, ÖBB, etc.) dazu auf, die Regierung aktiv zu unterstützen. Mit einer klaren Interpretation der Verordnungen durch die Branche soll der Regierung unter die Arme gegriffen werden. Gewerke und Planer brauchen Rechtssicherheit!
Ein derartiger Schulterschluss ist aus Sicht der Standesvertretung ein geeignetes Mittel einen Beitrag zur Abwicklung der COVID 19 Krise zu leisten. Zum einen wird die Ansteckungsgefahr im Baustellenbereich weiter reduziert. Zum anderen werden auch etwaige wirtschaftliche Nachteile nicht unsinnig in die Höhe geschraubt. Durch einen derartigen Schulterschluss wird auch ein Miteinander aller beteiligten Parteien nach Ende der COVID 19 Krise gewährleistet.
Die Kammern der ZiviltechnikerInnen werden auf die genannten Stakeholder und Partner zugehen.
Die ZT-Kammern sind die gesetzliche, interessenspolitische Vertretung der ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen Österreichs. Auf Basis der vorliegenden Verordnungen betreffend das Corona-Virus herrscht große Unsicherheit unter den Mitgliedern der gesamten Baubranche betreffend den Umgang mit offenen Projekten (Örtliche Bauaufsicht, Vermessungen, etc.)
Gleichzeitig ist es den Kammern der ZiviltechnikerInnen aber nicht möglich, den Mitgliedern einen generellen Baustopp zu empfehlen, da das Haftungsrisiko für einzelne Büros in dieser unklaren Situation zu groß ist.
Aufgrund der oben aufgezeigten Konflikte in der Praxis, regt die Standesvertretung an österreichweit zwischen sämtlichen öffentlichen AuftraggeberInnen und den AuftragnehmerInnen unter Einbeziehung sämtlicher Interessensvertretungen einen Schulterschluss herbeizuführen.
Seitens der Standesvertretung wird daher empfohlen, die bereits vorliegenden gesetzlichen Grundlagen iSe Guideline gemeinsam mit der Bundesregierung und weiteren Interessensvertretungen zu konkretisieren.
Im Sinne einer partnerschaftlichen Abwicklung der laufenden Verträge während der COVID-19 Krise, sollte mit diesem Schulterschluss folgende Ziele verfolgt werden:
- Möglichkeiten aufzeigen, um Bau- und Planungsprozesse aufrecht zu erhalten
- Keine Pönalforderungen von Seiten der Auftraggeber iZm Corona-bedingten Ausfälle/Verzug usw.
- Mehrkostenforderungen fair regulieren
- Abarbeiten von Aufgaben die nicht vor Ort (Baustelle) zu erfolgen haben
- Festlegung von großzügigen Fristen für neu zu bekanntmachenden Ausschreibungen
- Fristverlängerungen von laufenden Projekten, auch wenn diese von zeitlich begrenzten Förderungen abhängig sind
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