Coronavirus – Ausnahmebestimmungen bei Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr erlassen

Wien (OTS) – Klimaschutz- und Mobilitätsministerin Leonore Gewessler hat heute mit einem Erlass Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeitbestimmungen im Straßenverkehr angeordnet. Darin ist festgehalten, dass die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen für bis zu 30 Tage ausgesetzt werden, um die generelle Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaftsbetrieben weiterhin sicherzustellen. „Um in der aktuellen Krise die Verfügbarkeit von Lebensmitteln und medizinischen Gütern sicherzustellen, heben wir die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen vorübergehend auf. Die Versorgung bleibt gewährleistet und etwaige Engpässe werden vermieden“, sagt Bundesministerin Leonore Gewessler. Demnach gelten Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrtunterbrechungen vorübergehend nicht für Fahrzeuge, die für Transporte verwendet werden, um die allgemeine Versorgung weiterhin aufrecht zu erhalten.

Die Ausnahme gilt ab sofort im gesamten österreichischen Bundesgebiet und ist bis 14. April 2020 befristet. Dadurch soll die Möglichkeit für wichtige Transportfahrten auch in der aktuellen Ausnahmesituation sichergestellt werden. „Wir werden alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus treffen und befinden uns in guter Abstimmung mit den zuständigen Ministerien und Behörden. Für alle Menschen in Österreich ist die Versorgung mit Lebensmitteln und medizinischem Gütern gesichert“, so Gewessler. Die Fahrtauglichkeit der Lenkerinnen und Lenker ist selbstverständlich weiterhin sicherzustellen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

BundesregierungCoronaGewesslerKommunalesMedienTransportVerkehrViruserkrankungWien
Comments (0)
Add Comment