Ministerrat beschließt Teiltauglichkeit

Wien (OTS) – Heute am Mittwoch, den 11. März, wurde im Ministerrat die Einführung der Teiltauglichkeit beschlossen. Ab 2021 wird es die Unterteilung in „Volltaugliche“ und „Teiltaugliche“ geben. „Volltaugliche“ werden wie bisher uneingeschränkt beim Bundesheer oder beim Zivildienst eingesetzt. „Teiltaugliche“ hingegen werden in einer für sie individuell passenden Verwendung und Tätigkeit wie etwa im Verwaltungs- oder Versorgungsbereich eingesetzt. Nur wer auf Grund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht dazu in der Lage ist, soll auch in Zukunft weder Präsenz- noch Zivildienst leisten müssen. Eine Arbeitsgruppe des Verteidigungsministeriums bearbeitet dazu die Themenbereiche Ausbildung, Medizin, Psychologie und Einteilung der Stellungspflichtigen.

„Grundwehrdiener sind die Basis unseres Bundesheeres. Daher ist es auch notwendig, genau da anzusetzen. Durch den heutigen Beschluss zur Einführung der Teiltauglichkeit sind wir in der Lage, künftig mehr Grundwehrdiener und Zivildiener sicherzustellen“, so die Ministerin.

Die Bescheinigung der (Dienst-)Tauglichkeit für Zivildiener wird unmittelbar vor ihrem Dienstantritt in den Stellungsstraßen des Bundesheeres erfolgen; damit werden einheitliche Standards festgeschrieben. Darüber hinaus wird die interministerielle Zusammenarbeit mit der Zivildienstserviceagentur intensiviert.

Stellung(-sstraße) als wichtige Säule der Gesundheitsvorsorge Im Rahmen der Stellung werden derzeit medizinische, psychologische und diagnostische Untersuchungen durchgeführt; diese sind umfangreicher als bei einer klassischen Vorsorgeuntersuchung. Es ist beabsichtigt, Stellungsstraßen, die als wichtiger erster Kontaktpunkt mit dem Bundesheer gelten, weiter aufzuwerten und zu attraktivieren. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören unter anderem eine flexiblere Planung von Einrückungsort und Einrückungstermin, das Angebot eines Impfprogramms im Stellungshaus, die Programmierung einer „Stellungs-App“ sowie bauliche Verbesserungen von zwei der sechs Stellungshäuser; St. Pölten, Graz, Klagenfurt und Innsbruck entsprechen bereits einem modernen Standard. Die Generalsanierung des Stellungsgebäudes in Linz ist für das Jahr 2020 geplant; die Generalsanierung/Neubau der Stellungsstraße in Wien ist in Aussicht genommen.

Von knapp 45.000 jungen Österreichern, die sich 2019 der Stellung unterzogen haben, entschieden sich ca. 16.000 für den Grundwehrdienst (Bedarf pro Jahr 20.000), ca. 13.500 für den Zivildienst und ca. 10.000 waren untauglich. Von diesen Stellungspflichtigen waren mehr als 5.000 vorübergehend untauglich.

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