Wien. (OTS) – Der ÖGB unterstützt jede Maßnahme, die dazu dient, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. „In diesem Sinne befürworten wir zwar die von der Bundesregierung heute geäußerte Empfehlung an ArbeitnehmerInnen, ihre Arbeit nach Möglichkeit von zuhause zu erledigen, weisen aber darauf hin, dass für Home Office oder Teleworking einiges zu beachten ist“, erklärt Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB.
Die Arbeit im Home Office muss in Österreich zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn geregelt werden. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es in nicht. „Home Office kann in Betriebsvereinbarungen oder mit konkreten Vereinbarungen für einzelne MitarbeiterInnen geregelt werden“, appelliert Reischl an die Verantwortung der Unternehmen, die Rahmenbedingungen für diese Arbeitsform mit den Beschäftigten zu klären, wenn es ihrem Betrieb noch keine Betriebsvereinbarungen bzw. Einzelvereinbarungen gibt. „Beschäftigte dürfen in dieser Situation nicht mit der Entscheidung alleingelassen werden, ob und unter welchen Rahmenbedingungen sie von zuhause arbeiten“, sagt Reischl.
Außerdem erinnert Reischl daran, dass für ArbeitnehmerInnen im Home Office keine konkreten arbeitsrechtlichen Regeln gelten. Der ÖGB hat deswegen bereits beim Coronagipfel der Bundesregierung mit den Sozialpartnern in der Vorwoche die Forderung deponiert, Betroffene durch eine Unfallversicherung besser zu schützen. „Ja zum Home Office, aber die Rahmenbedingungen dafür sind mit dem Arbeitgeber zu klären“, sagt Reischl.
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