Gödl: 2015 darf sich nicht wiederholen – volle Unterstützung für Bundesministerin Raab

Wien (OTS) – Die Situation von 2015 darf sich nicht wiederholen, die Integration der Flüchtlinge von damals ist noch immer nicht abgeschlossen, wies heute, Donnerstag, der ÖVP-Sprecher für Integration und Migration Abg. Mag. Ernst Gödl darauf hin, dass Österreich eines der am stärksten belasteten Ländern der Europäischen Union ist. „Kaum ein Land hat pro Kopf mehr Flüchtlinge aufgenommen als wir.“ In den vergangenen fünf Jahren seien insgesamt 200.000 Asylanträge bearbeitet worden, über 100.000 hätten einen positiven Bescheid bekommen. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres haben 2.600 Menschen bei uns um Asyl angesucht, darunter etwa 1.000 Frauen und Kinder.

„Wir müssen an jene denken, die schon hier sind“, hob Gödl die mehr als 30.000 arbeitslosen Asylberechtigten hervor. Es sei wichtig, diese gut in den Arbeitsmarkt zu integrieren. „Es darf jetzt zu keiner neuen Aufnahme- und Zuwanderungswelle kommen, denn wir sind jetzt noch mit den Folgen der Migrationswelle von 2015 beschäftigt.“

Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch, dass das EU-Flüchtlingsabkommen mit der Türkei halte. Österreich sei für eine Fortsetzung, allerdings müsste man über Bedingungen sprechen. „Es geht nicht, dass Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in Booten oder Bussen von der Türkei in Richtung griechischer EU-Außengrenze geschickt werden“, so der Mandatar. „Eine Situation wie 2015 darf sich keinesfalls wiederholen.“

Es brauche zudem insgesamt nachhaltige Beiträge zur Reduktion von illegaler Migration, wie z.B. die Unterstützung in Herkunftsländern, um Lebensperspektiven vor Ort zu schaffen. „Außerdem wollen wir strategische Partnerschaften mit EU-Mitgliedstaaten, Drittstaaten und internationalen Organisationen zur effektiven Durchsetzung der Migrationsstrategie im österreichischen Interesse etablieren“, verwies der Sprecher für Integration und Migration auf die Erarbeitung einer umfassenden Migrationsstrategie durch die Bundesregierung, die auf einer klaren Trennung von Asyl und Arbeitsmigration beruht.

Der Sprecher hob zudem hervor, dass sich Österreich zum völkerrechtlich verankerten Recht auf internationalen Schutz, zur Genfer Flüchtlingskonvention sowie zur Menschenrechtskonvention bekenne. „Wir brauchen ein beschleunigtes, grenznahes Asylantragsverfahren. Darauf hat sich die Regierung auch geeinigt. Ziel ist, schnellstmöglich im grenznahen Bereich vor Ort festzustellen, ob jemand Anrecht auf Asyl in Österreich hat oder ob die Dublin-Verordnung greift.“ (Schluss)

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