Wien (OTS) – Mit dem Beschluss des neuen Lehrberufspakets, das nun auch im Bundesgesetzblatt verlautbart ist, wurde auch das Berufsbild des Masseurs erneuert. „Besonders erfreulich ist, dass auch der Lehrberuf Masseur/in nach jahrelangen Bemühungen der Bundesinnung nun überarbeitet wurde und die Lehrzeit endlich von zwei auf drei Lehrjahre angehoben wurde,“ so Bundesinnungsmeisterin Dagmar Zeibig. Das neue Berufsbild wurden mit Expertinnen und Experten aus Unternehmen, den LandesinnungsmeisterInnen und mit den Sozialpartnern erarbeitet und im Bundes-Berufsausbildungsbeirat am 20. Jänner 2020 beschlossen.
Der neugeordnete Lehrberuf „Masseur/in“ bildet aktuelle Massagetrends ab und enthält zusätzlich zu weiteren und vertieft vermittelten Massagetechniken auch Kompetenzen im Bereich Beratung, verkaufsfördernden Maßnahmen und Digitalisierung. Bei der Neugestaltung wurde ebenfalls auf eine Anknüpfung und Durchlässigkeit zu den Gesundheitsberufen, vor allem Medizinischer Masseur und Heilmasseur, geachtet. Durch die Erweiterung der zu vermittelnden Inhalte führte somit kein Weg mehr an einer Verlängerung der Lehrzeit vorbei, wodurch es auch zu einer Attraktivierung dieses Lehrberufes kommt.
Die neuen Ausbildungsverordnungen treten mit 1.Mai 2020 in
Kraft.
In Hinblick auf das vorgeschriebene Praktikum im Rahmen der Ausbildung zum Medizinischen Masseur betont die Bundesinnung, dass die nun verlängerte und vertiefte Lehrausbildung einen Mehrwert für jene gewerblichen Masseure bieten soll, die den Bildungsweg in Richtung Medizinischer Masseur und Heilmasseur beschreiten. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, schneller Ihre Dienstleistungen auch am Kranken anbieten zu können.
Ein großes Anliegen ist der Branche weiterhin eine Verlängerung der Lehrzeit in den Lehrberufen „Kosmetiker/in“ und „Fußpfleger/in“. Auch diese Ausbildungsordnungen stammen aus den 1990er Jahren und bedürfen dringend einer Anpassung an die aktuellen Trends und Bedürfnisse. Die Inhalte wurden bereits überarbeitet und an die aktuellen Anforderungen angepasst. Nun fehlt nur noch die Zustimmung der Sozialpartner. (PWK080/us)
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