Wien (OTS) – Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec freut sich darüber, dass im heutigen Nationalrat der Ehegattenrichtsatz für die Ausgleichszulage rückwirkend nochmals um 3,6 Prozent erhöht wurde. Damit wird auf Initiative der Seniorenbund-Präsidentin eine Lücke bei der Pensionserhöhung 2020 geschlossen.
„Die ursprüngliche, außertourliche Erhöhung des Ehegattenrichtsatzes bei der Ausgleichszulage um 5,2 Prozent brutto klingt auf den ersten Blick sehr großzügig. Gleichzeitig ist aber die Steuerbefreiung der Ausgleichszulage aufgehoben worden, damit Personen, die eine gleich hohe Eigenpension beziehen, mit Bezieherinnen und Beziehern einer Ausgleichszulage steuerlich gleich behandelt werden“, erklärt Ingrid Korosec. Die große Erhöhung um 5,2 Prozent diente dazu, Paaren mit Ausgleichszulage vor Netto-Einkommenseinbußen zu schützen, sagt sie weiter.
Ursprünglich nur 49 Cent Pensionserhöhung
Das hat jedoch dazu geführt, dass diese Menschen von der Pensionserhöhung genau 49 Cent netto mehr hatten. „Als mir das klar wurde, habe ich sofort die Initiative ergriffen. Auch Paare, die eine Ausgleichszulage beziehen, haben ein Recht auf die volle Pensionserhöhung“, sagt Korosec. Es ist ihr gelungen, eine weitere Bruttoerhöhung für den Ehegattenrichtsatz um 3,6 Prozent durchzusetzen. „Paare, die eine Ausgleichszulage beziehen, erhalten nun 1.524,99 Euro brutto beziehungsweise 1.363,54 Euro netto – und das rückwirkend ab 1.Jänner 2020. Damit bekommen diese Menschen ohne Einbußen eine Nettoerhöhung um knapp 36 Euro“, erklärt Korosec.
„Erfolg der Pensionserhöhung wäre sonst zunichte gemacht worden“
Die Seniorenbund-Präsidentin sieht die beschlossene Reparatur als alternativlos an. „Sinn der Ausgleichszulage ist es, einkommensschwachen Menschen unter die Arme zu greifen. Sie dann aber von der Pensionserhöhung de facto auszuschließen, ist nicht gerecht. Denn gerade diese Menschen spüren die steigenden Lebenskosten am stärksten. Ich habe dafür gekämpft, dass vor allem kleine und mittlere Pensionen durch die doppelte Inflationsabgeltung gestärkt werden. Dieser Erfolg wäre ohne die nachträgliche Reparatur beim Ehegattenrichtsatz zunichte gemacht worden“, betont Ingrid Korosec.
Ehegattenrichtsatz im Überblick:
Jahr Brutto
Netto
2019: 1.398,97
1.327,62
2020 (ursprünglich): 1.472,00
1.328,11
2020 NEU: 1.524,99
1.363,54
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