Wien (KAP) – Als schweren Rückschritt hat die Wiener Ethikerin Susanne Kummer die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch bezeichnet, wonach in Deutschland das Verbot einer geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben wurde. „Der Rechtsstaat gibt den Schutz des Schwächeren zugunsten des Stärkeren auf“, befand die Geschäftsführerin des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am Mittwoch im „Kathpress“-Interview.
Mit dem deutschen Urteil werde das Rechtssystem ausgehöhlt und es stellt sich die Frage, „inwieweit man dann noch Suizidprävention betreiben kann“. Statt eines Rechts auf Tötung brauche es mehr Solidarität mit Menschen in schweren Lebenskrisen, forderte Kummer. Die Antwort auf existenzielle Leiden, Einsamkeit, Depression oder auch finanzielle Nöte dürfe nicht die Tötung sein, „sondern es braucht menschliche Begleitung, medizinische Hilfe und das klare gesellschaftliche Signal: ‚Dein Leben ist immer lebenswert!'“.
In Österreich sind sowohl die Tötung auf Verlangen als auch die Beihilfe zum Selbstmord strafrechtlich verboten. Ein von einem Sterbehilfeverein beauftragter Wiener Anwalt will nun mit beim Verfassungsgerichtshof dieses Verbot zu Fall bringen. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs könnte noch vor dem Sommer 2020 fallen. Kummer warnte vor einem „Dammbruch“ auch in Österreich. „Wer die Zulassung von Tötung unter bestimmten Bedingungen einführt, öffnet das Tor für weitere, nicht mehr kontrollierbare Entwicklungen.“
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