Wien (OTS) – Um die Zukunft des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes informell zu besprechen, haben sich heute Abend die SozialreferentInnen der Länder auf Einladung von Sozialminister Rudolf Anschober in Wien getroffen.
Anschober: „Durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist es zu einer wesentlichen Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes gekommen. In einem gemeinsamen Arbeitsprozess auf Augenhöhe, der heute gestartet ist, wollen wir in den nächsten Wochen gemeinsame Lösungen für eine Mindestsicherung gegen Armutsgefährdung für die betroffenen Menschen erarbeiten und bestehende Spielräume des Grundsatzgesetzes bestmöglich nützen. Ein nächster Schritt wird ein Workshop für die Länder-ExpertInnen sein.“
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