NEOS zu Präventivhaft: Eingriff in die Grund und Freiheitsrechte ohne rechtliche Begründung

Wien (OTS) – „Nur weil eine Unwahrheit immer wieder stur wiederholt wird, macht sie das nicht wahrer. Das sollte sich die ÖVP endlich einmal zu Herzen nehmen“, betont der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak anlässlich der wieder aufgeflammten Diskussion über die Präventivhaft. „Die von der Regierung so oft erwähnte Gesetzeslücke, die die Präventivhaft notwendig machen würde, existiert schlichtweg nicht. Damit soll etwas, was unsere Verfassung nicht vorsieht, das Einsperren von Menschen aus angeblich präventiven Gründen, Wirklichkeit werden. Das ist ein massiver Eingriff in unsere Grund-und Freiheitsrechte ohne rechtliche Begründung. Das stellen auch führende Rechtsexpertinnen und -experten wie Manfred Nowak klar. Die ÖVP soll aufhören, aus einer Tragödie politisches Kapital schlagen zu wollen und sich stattdessen lieber wieder auf sachliche Arbeit konzentrieren.“

Scherak stellt noch einmal klar, dass in Österreich die immer als Ausrede herangezogene EU-Richtlinie bereits in nationales Recht übernommen wurde: „Die Ausrede der ÖVP ist klar durchschaubar. Bereits bei der Fremdenrechtsnovelle 2018 wurden Änderungen auf Grundlage der EU-Richtlinie eingebaut. Seit dem können Asylwerberinnen und Asylwerber, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen, bereits während des Asylverfahrens in Schubhaft genommen werden. Das hätte auch im Fall Dornbirn zur Anwendung kommen können. Aber eine Präventivhaft im eigentlichen Sinn, wie es die ÖVP und die FPÖ herbeifantasieren, als eigener Hafttatbestand ist, abgesehen von der U-Haft, auf Grundlage der Menschenrechte nicht zulässig.“

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