Wien (PK) – Am Freitag wird sich die neue Bundesregierung dem Nationalrat vorstellen. Zugleich sollen auch die künftige Ressortaufteilung durch eine Änderung des Bundesministeriengesetzes fixiert und ein gesetzliches Budgetprovisorium beschlossen werden. Durch den Wechsel mehrerer Abgeordneter in die Regierung sind am Beginn der Sitzung eine Reihe von Angelobungen zu erwarten. Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.
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Regierungserklärung
Bundeskanzler Sebastian Kurz stellt den Abgeordneten sein Regierungsteam vor und präsentiert im Rahmen der Regierungserklärung die politischen Vorhaben für die laufende Gesetzgebungsperiode. Ebenso wird Vizekanzler Werner Kogler das Wort ergreifen, um die Schwerpunkte aus seiner Sicht darzulegen.
Damit haben die Abgeordneten die Gelegenheit, sich ausführlich mit dem Regierungsprogramm auseinanderzusetzen. Eine eingehende Debatte und zahlreiche Wortmeldungen sind zu erwarten.
Änderung des Bundesministeriengesetzes
Um die neue Ressortverteilung in der Regierung zu fixieren, braucht es eine Novellierung des Bundesministeriengesetzes. Vorsorglich haben ÖVP und Grüne bereits im Dezember einen entsprechenden Antrag eingebracht, der im Rahmen der heutigen Beratungen im Budgetausschuss mit Inhalt befüllt wurde. Zwingend notwendig war die Sitzung des Budgetausschusses allerdings nicht, der Gesetzentwurf wäre aufgrund einer beschlossenen Fristsetzung – ebenso wie das geplante gesetzliche Budgetprovisorium – jedenfalls auf die Tagesordnung der Sitzung gekommen.
Formal wird es laut Gesetzentwurf künftig 13 Ministerien – und damit eines mehr als bisher – geben. Dazu kommen laut Koalitionsvereinbarung zwei dem Bundeskanzleramt zugeordnete Ministerinnen, die zum einen für Integration und Frauen und zum anderen für EU-Fragen zuständig sind.
Eine der größten Änderungen gegenüber der jetzigen Ressortaufteilung betrifft die Einrichtung eines Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, das Kompetenzen des bisherigen Infrastrukturministeriums und des Umweltministeriums in sich vereint. Außerdem werden die Agenden für Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz vom Sozialministerium in das neue Ministerium für Arbeit, Familie und Jugend verschoben.
Für Fragen der Integration wird künftig nicht mehr das Außenministerium, sondern das Bundeskanzleramt verantwortlich sein. Auch der Verfassungsdienst und die Zuständigkeit für weitere verfassungsrechtliche Angelegenheiten wandern wieder zurück ins Bundeskanzleramt. Lediglich der Datenschutz bleibt dem künftig wieder schlicht als Bundesministerium für Justiz bezeichneten Justizressort erhalten.
Um die Zuständigkeiten für Kunst und Kultur, inklusive Denkmalschutz, wird das bisherige vom Vizekanzler geleitete Ministerium für öffentlichen Dienst und Sport aufgefettet. Das Landwirtschaftsressort heißt künftig Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und wird auch den bisher im Innenministerium angesiedelten Zivildienst, die Verwaltung des Europäischen Regiongalfonds sowie die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens, bisher Teil des Infrastruktruministeriums, umfassen.
Keine bzw. kaum Kompetenzänderungen gibt es beim Bildungsministerium, beim Verteidigungsministerium, beim Finanzministerium und beim Wirtschaftsministerium. Die Bedeutung des Pflegethemas wird durch die neue Bezeichung des Sozialministeriums – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – unterstrichen.
Nicht gerüttelt wird an der 2017 eingeführten Weisungsbefugnis der GeneralsektretärInnen gegenüber den Sektionschefs und den nachgeordneten Dienststellen eines Ministeriums, was bei SPÖ und NEOS auf Kritik stößt. Die GeneralsekretärInnen werden aber keinen Anspruch auf Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis mehr haben.
Die Opposition lehnte die Novelle im Ausschuss geschlossen ab. So kritisierte die SPÖ etwa, dass die Zuständigkeit für die Geheimdienste weiterhin in der Hand einer Partei liegen. Die FPÖ sieht auch insgesamt zuviel Macht bei der ÖVP konzentriert. Für die NEOS ist es unverständlich, dass nicht mehr das Justizministerium, sondern das Bundeskanzleramt für Grund- und Freiheitsrechte zuständig sein wird. Weitere Kritikpunkte betreffen die Verlagerung der Zivildienst- und der Telekom-Agenden in das Landwirtschaftsministerium.
Gesetzliches Budgetprovisorium
Da der Nationalrat aufgrund der Neuwahlen im Herbst kein Budget für dieses Jahr beschlossen hat, gilt seit Anfang dieses Jahres ein automatisches Budgetprovisorium mit eingeschränkten Ausgabenbefugnissen. Es soll, geht es nach ÖVP und Grünen, rückwirkend mit 1. Jänner durch ein gesetzliches Provisorium ersetzt werden, das dann bis zum Beschluss eines „regulären“ Bundeshaushalts in Form des Bundesfinanzgesetzes 2020 – voraussichtlich im April dieses Jahres – als Grundlage für die Haushaltsführung des Bundes dienen wird.
Der Vorteil eines gesetzlichen Budgetprovisoriums gegenüber einem automatischen ist unter anderem, dass flexibler auf die neuen Zuständigkeiten der einzelnen Ressorts reagiert werden kann. Allerdings sind die in den Erläuterungen avisierten Anpassungen des Entwurfs an das neue Bundesministeriengesetz noch ausständig und sollen den Koalitionsparteien zufolge auch nicht morgen im Plenum kommen. Fixiert wird, dass die Bestimmungen des Bundesfinanzgesetzes 2019, inklusive Personalplan, grundsätzlich fortgeschrieben werden, wobei der geltende Bundesfinanzrahmen zu berücksichtigen ist. Spezielle Budgetermächtigungen für das Jahr 2019 werden nicht anwendbar sein, auch für Rücklagen sollen Sonderbestimmungen gelten.
SPÖ, FPÖ und NEOS zeigten sich im Auschuss über die Vorgangsweise der Koalition irritiert und hinterfragten die Notwendigkeit eines gesetzlichen Budgetprovisoriums ohne konkrete Beträge.
Wahl der Ausschüsse
Zehn Ausschüsse haben die Abgeordneten bereits gewählt, nun sollen auch die restlichen eingesetzt werden. Insgesamt sind wie in der letzten Legislaturperiode wieder 31 Ausschüsse – ohne den gemeinsamen Aussschuss mit dem Bundesrat im Sinne des Finanzverfassungsgesetzes -vorgesehen. Dazu kommen acht Unterausschüsse. Auch die neu gewählten Fachausschüsse werden aus 23 Mitgliedern bestehen, wobei die ÖVP neun, die SPÖ fünf, die FPÖ vier, die Grünen drei und die NEOS zwei Abgeordnete stellen. Die Konstituierung der Ausschüsse ist unmittelbar im Anschluss an die Sitzung in Aussicht genommen. (Schluss) keg/gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream sowie als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments unter www.parlament.gv.at/MEDIA/ mitverfolgt werden.
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