AK-Kärnten – Achtung: Anmeldefrist für freien Karfreitag bis 10. Jänner 2020

Klagenfurt (OTS) – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das den Anstoß zur Abschaffung des Karfreitages als gesetzlichen Feiertag für Evangelische gab, hat bis heute weitreichende Folgen für Arbeitnehmer: Bis spätestens Freitag, den 10. Jänner 2020 müssen Beschäftigte ihrem Dienstgeber ihren persönlichen Feiertag melden.

„Die Regelung aus dem Vorjahr ist ein Kniefall vor der Wirtschaft und ist nicht im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Karfreitag muss für alle als gesetzlicher Feiertag gültig werden“, richtete Kärntens AK-Präsident Günther Goach eine Forderung an die neue Bundesregierung.

Bekanntgabe drei Monate im Vorhinein

Jeder Arbeitnehmer kann einmal pro Urlaubsjahr den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihm zustehenden Urlaubs als „persönlichen Feiertag“ einseitig bestimmen. Der Arbeitnehmer hat den Zeitpunkt spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich bekannt zu geben. Bei Einhaltung der Frist bedeutet dieser Tag einen Verbrauch eines Urlaubstages. Im Ergebnis handelt es sich um ein einseitiges Recht des Arbeitnehmers zur Urlaubskonsumation.

Der Karfreitag im Jahr 2020 fällt auf den 10. April.

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