Wien (OTS) – In dem von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) unter rechtlicher Federführung durch die Finanzprokuratur durchgeführten europaweiten Vergabefahren gelangten im Jahr 2018 die österreichischen Sicherheitsdokumente zur Ausschreibung. Gegenstand dieser Ausschreibung war nicht nur die Herstellung des Reisepasses, des Personalausweises, des Führerscheins und des Zulassungsscheins, sondern auch anderer amtlicher Dokumente, die besonderen Sicherheitsanforderungen zu entsprechen haben. Die Verantwortung für diese amtlichen Dokumente fällt in die Zuständigkeit des Außenministeriums, des Innenministeriums und des Verkehrsministeriums.
Im Dezember konnte nun das zweistufige Vergabeverfahren durch die Zuschlagserteilung abgeschlossen und damit die Versorgung der Österreicherinnen und Österreicher mit den wichtigen amtlichen Dokumenten sichergestellt werden.
Im Vergabeverfahren konnte sich die „Österreichische Staatsdruckerei GmbH“ (ÖSD) durchsetzen. Durch den Zuschlag werden sich zukünftig die Herstellungskosten für die amtlichen Sicherheitsdokumente bei gleichbleibend hohem Qualitätsstandard insgesamt reduzieren.
Im Jahr 2018 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Republik Österreich die Herstellung der Sicherheitsdokumente auszuschreiben hat und von der vor dem Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union bestehenden Praxis, die auch gesetzlich festgeschrieben war, abzugehen ist. Unter Federführung der Finanzprokuratur wurden von der BBG mit den drei betroffenen Ressorts die Ausschreibungsbedingungen festgesetzt und ein zweistufiges, europaweit bekannt gemachtes Vergabeverfahren mit mehreren Verhandlungsrunden durchgeführt.
Von der Vergabe sind in einem Kalenderjahr insgesamt Sicherheitsdokumente in einem Gesamtvolumen von rund € 25 Millionen umfasst.
Bei durchschnittlich etwa 750.000 Reisepässen pro Jahr wird es auf Grundlage der nunmehrigen Vergabe zu Einsparungen in der Höhe von rund € 1,7 Millionen Euro jährlich kommen.
Die Bundesminister Peschorn, Reichhardt und Schallenberg: „Die nun durch die Zuschlagserteilung abgeschlossene Vergabe ist ein Beispiel für gelungene verwaltungsinterne Kooperation, die auch zur Einsparung von Steuergeldern führt. Durch den Zuschlag ist sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger Österreichs rechtskonform mit den wichtigen amtlichen Dokumenten versorgt werden können.“
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