Wien (PK) – Eine Obergrenze für Bundeshaftungen kommt vorerst nicht. Der Bundesrat erhob heute mit SPÖ-FPÖ-Mehrheit Einspruch gegen einen Beschluss des Nationalrats, der auf Basis eines ÖVP-Antrags eine Anpassung der Haftungsobergrenzen des Bundes orientiert an den Einnahmen des Staats vorsieht. Die neue Regelung stelle nicht sicher, dass künftig Zinsen und Kosten in die Obergrenze der Bundeshaftungen miteingerechnet werden, so ein Teil der Kritik. Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt seien dadurch unzureichend dargestellt. Der Nationalrat müsste mit einfacher Mehrheit einen Beharrungsbeschluss fassen, um das Bundeshaftungsobergrenzen-Gesetz trotz Bundesratseinspruchs zu beschließen.
Einstimmig trugen die Bundesrätinnen und Bundesräte die jüngst vom Nationalrat beschlossene Dienstrechts-Novelle samt Gehaltssteigerung für öffentlich Bedienstete mit.
Bundeshaftungen: Kritik an mangelndem Investitionsspielraum
Die Bundesräte Ingo Appé (SPÖ/K) und Bernhard Rösch (FPÖ/W) beklagten mangelhafte Berichtsbestimmungen im Gesetz und warnten außerdem, bei sinkenden Bundeseinnahmen würden automatisch auch die Haftungsobergrenzen gesenkt. Das sei gerade in Krisenzeiten der falsche Zugang, wenn mehr Spielraum für Investitionen benötigt werde.
Wie vom Nationalrat am 11. Dezember 2019 mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen, sollten künftig Bundeshaftungen mit einer einheitlichen Obergrenze von 175% der öffentlichen Nettoabgaben belegt werden. Anstatt des derzeit gültigen Bundes-Gesamthaftungsrahmens von 197 Mrd. € wären laut Nationalratsbeschluss für heuer 89,29 Mrd. € vorgesehen gewesen sowie 92,66 Mrd. € für 2020 und 95,41 Mrd. € für 2021.
Rösch rief in Zusammenhang mit seiner Transparenzforderung auch das Hypo-Desaster in Kärnten in Erinnerung, bei dem die Schuldenhöhe der Bank nicht ausreichend Beachtung gefunden habe. Um derartiges zu verhindern, müsse der Nationalrat die Novelle reparieren.
Die ÖVP-Bundesrätin Sonja Zwazl argumentierte wiederum für die Neuregelung. Durch eine einheitliche Berechnung der Haftungsobergrenzen anstatt der bisherigen pauschalierten Haftungsrahmen wäre mehr Vergleichbarkeit und damit Transparenz gegeben. Eine Einbeziehung von Zinsen und Kosten in die Berechnung der Haftungsgrenzen würde deren Grenzen senken, zum Nachteil für Bereiche wie die von Bundesförderungen abhängige Exportwirtschaft, stellte sie den Antrag, keinen Einspruch gegen das neue Haftungsgesetz zu erheben. Sie scheiterte damit jedoch an der Bundesratsmehrheit.
Dienstrechtsnovelle passiert Bundesrat
Ohne Einspruch verließ die jüngst vom Nationalrat beschlossene Dienstrechts-Novelle samt Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst den Bundesrat. Neben dem Gehaltsplus von durchschnittlich 2,3% bringt das neue Dienstrecht unter anderem Normierungen hinsichtlich etwaiger Auslegungs- und Vollzugprobleme zum „Papamonat“, die unbefristete Verlängerung der Wiedereingliederungsteilzeit, die Schulevaluation und die Begleitung von Schulentwicklungsprozessen durch HochschullehrerInnen. (Fortsetzung Bundesrat) rei/sox
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