Wien (OTS) – Laut XXXLutz-Presseaussendung vom 29.11. sind „wirklich beeindruckende römerzeitliche Funde“ gemacht worden (Pressetext.com). Am 29.11. wurde auf diesem riesigen Areal (18,5 ha) mit dem Bau des Zentrallagers begonnen, ohne eine UVP durchgeführt zu haben, wie das Amt der Burgenländischen Landesregierung bestätigt. Wird jetzt die ehemalige Römersiedlung (u. a. die römische Villa mit fragmentarisch erhaltener Fußbodenheizung und Fundamenten, die Grubenhäuser und der dazugehörige Friedhof) zugeschüttet und dann überbaut?
Amt der Burgenländischen Landesregierung: Aufgefordert zu Handeln!
Für ein solches Großbauvorhaben – unmittelbar angrenzend an ein Natura-2000 Gebiet sowie umgeben von weiteren größeren Bauvorhaben -müsste unserer Meinung nach eine UVP durchgeführt werden (gemäß österreichischem UVP-Gesetz 2000 und europäischer UVP-Richtlinie!). Aufgabe einer UVP ist es, unter Beteiligung der Öffentlichkeit(!) die Auswirkungen festzustellen und zu bewerten, die ein Vorhaben u. a. auf Sach- und Kulturgüter (z. B. Archäologie) haben kann. Auch im Sinne der Konvention von Faro (Artikel 12 „Zugang zum Kulturerbe und demokratische Teilnahme“) wären Nicht-Regierungsorganisationen einzubinden. Dieses wichtige Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft wurde vom Europarat 2005 verabschiedet und von der Republik Österreich 2015 ratifiziert. Außerdem ist der Burgenländische Umweltanwalt aufgefordert zu handeln und einen Antrag auf Durchführung einer UVP zu stellen.
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