Wien (OTS) – Der Mindestlohn für Kindergartenhelferinnen und -assistentInnen in privaten Einrichtungen steigt im kommenden Jahr um 3 Prozent. Ab 1. Jänner 2020 verdienen die rund 5.000 ArbeitnehmerInnen – überwiegend Frauen – zumindest 1.611 Euro pro Monat.
Die Gewerkschaft vida hat beim Bundeseinigungsamt, das im Sozialministerium angesiedelt ist, zudem eine Anhebung der Zulagen um ebenfalls 3 Prozent für alle erreicht. Für Beschäftigte ab dem 31. Dienstjahr wird außerdem eine neue Lohn- und Gehaltsstufe eingeführt.
„In einer Branche, die stark von Frauen dominiert ist, ist diese spürbare Erhöhung ein wichtiger Erfolg. Die Menschen spüren deutlich, dass sich ihre Arbeit auch finanziell lohnt. Zudem ist die Anhebung ein wichtiger Schritt in Richtung Einkommensgerechtigkeit und ein wichtiges Signal der Anerkennung“, sagt die Vorsitzende des vida-Fachbereichs Soziale Dienste, Sylvia Gassner.
Au-pairs: Mindestlohn auf neue Geringfügigkeitsgrenze angehoben
Mit Jahresanfang 2020 tritt auch ein neuer Mindestlohntarif für Au-pairs in Kraft. „Der monatliche Mindestlohn für maximal 18 Wochenstunden Arbeitszeit inklusive Arbeitsbereitschaft wird auf 460,66 Euro angehoben“, so Michaela Guglberger, Fachbereichssekretärin für Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida.
Wie bisher muss die Gastfamilie auch Wohnung und Verpflegung bereitstellen sowie die Hälfte der Kosten des Deutschkurses bezahlen. Gemäß dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz haben Au-pairs Anspruch auf 15 Monatsentgelte im Jahr.
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