Wien (OTS) – „Beinahe täglich muss der Verfassungsgerichtshof inzwischen ausrücken, um Husch-Pfusch Gesetze und ‚Reformen‘ der Regierung Kurz/Strache zu reparieren“, erklärt Christian Oxonitsch, Bundesvorsitzender der Kinderfreunde. Heute hat der VfGH zwei von den Kinderfreunden kritisierte Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes aufgehoben, sowohl die Kürzungen ab dem zweiten Kind und auch bei Lernschwachen sind verfassungswidrig. „Großer Dank gebührt dafür den SPÖ-Bundesrät/innen, darunter Daniela Gruber-Pruner, Kinderrrechte Expertin der Kinderfreunde“, so Oxonitsch weiter. Diese hatten bereits im April Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht – und in wesentlichen Teilen Recht bekommen.
Besonders die Kürzung der Leistungen ab dem zweiten Kind wurde von den Kinderfreunden seit jeher kritisiert: „Die sachlich ungerechtfertigte Schlechterstellung von Kindern in Mehrkindfamilien war offensichtlich und wir freuen uns, dass das auch der Verfassungsgerichtshof so bewertet“, erklärt Oxonitsch weiter. „Jetzt sind auch die Bundesländer Nieder- und Oberösterreich am Zug, die Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes umgehend zu stoppen“, so Oxonitsch abschließend.
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