Wien (OTS) – Erfreut zeigt sich Stephanie Krisper, NEOS-Sprecherin für Inneres, über die Ankündigung des Innenministers, Richtlinien für grundrechtsintensive Ermittlungshandlungen erstellen zu lassen. „Damit setzt Peschorn den Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom 22. November 2019 um. Das ist dringend notwendig.“
Die „Anregung“ des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung (BAK), die Mobiltelefone von Krisper und der „Presse“-Journalistin Anna Thalhammer zu beschlagnahmen, sei, so Krisper, „eine demokratiepolitische Grenzüberschreitung gewesen und hätte einen massiven Eingriff in das freie Mandat einer Abgeordneten sowie das Redaktionsgeheimnis einer Medienvertreterin dargestellt. Gut, dass im Innenministerium erkannt wurde, dass diese Anregung ,besser unterblieben wäre‘.“
Krisper weist allerdings einmal mehr darauf hin, dass es dringend an der Zeit ist, dem deutschen Beispiel zu folgen und auch in Österreich ein „Parlamentsgeheimnis“ analog zum „Redaktionsgeheimnis“ einzuführen. Krisper: „Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass sie sich vertrauensvoll an Abgeordnete wenden können, um Missstände in der Verwaltung aufzuzeigen, ohne Gefahr zu laufen, in den Fokus der Sicherheitsbehörden zu geraten. Ein entsprechender Antrag von NEOS, SPÖ und FPÖ liegt im Justizausschuss – bleibt zu hoffen, dass sich die Grünen bis zur Abstimmung daran erinnern, dass sie bereits 2011 einen ähnlichen Gesetzesantrag unterstützt haben.“
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