Die Rechtsschutzkommission hat ihren Bericht zum Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung vorgelegt

Wien (OTS) – Innenminister Dr. Wolfgang Peschorn hatte im November 2019 nachdem bekannt geworden war, dass das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) im Frühjahr 2019 bei der Staatsanwaltschaft Wien um die Abnahme der Mobiltelefone der Journalistin Mag. Thalhammer und der Nationalratsabgeordneten Dr. Krisper ersucht hatte, die nach dem Gesetz eingerichtete unabhängige Rechtsschutzkommission um Untersuchung gebeten.

Die Rechtsschutzkommission hat heute ihren Bericht an den Innenminister übergeben und darüber öffentlich berichtet.

In ihrem Bericht beanstandet die Rechtsschutzkommission im Ergebnis das Vorgehen des BAK nicht, da nach der von ihr vertretenen Ansicht die Staatsanwaltschaften alleine zu entscheiden hätten, ob ein Ersuchen oder eine Anregung des BAK auch umgesetzt wird.

Innenminister Peschorn: „Für mich ist klar, dass die Polizei und insbesondere das BAK nur solche Untersuchungsmaßnahmen von der Staatsanwaltschaft verlangen soll, deren Durchführung rechtlich zulässig sind. Die Polizei soll sich jeder unvertretbaren Anregung enthalten.“

Das Innenministerium hat nun als Reaktion die Erstellung neuer Richtlinien für grundrechtsintensive Ermittlungshandlungen angeordnet.

„Für eine polizeiliche Ermittlungsbehörde, die gesetzlich der Bekämpfung der Korruption verpflichtet ist, muss es klar sein, ob eine Ermittlungshandlung gesetzlich zulässig ist.“ so Innenminister Peschorn.

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