Wien (OTS/SK) – „Es ist positiv, dass die Beitragsprüfung bei der Sozialversicherung bleibt und damit weiterhin streng geprüft wird, ob die Beschäftigten richtig angemeldet und eingestuft sind. Hier geht’s um viel Geld für die ArbeitnehmerInnen“, erklärt SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Enttäuscht zeigt sich Muchitsch jedoch, dass die Parität zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern in der Versicherung nicht gekippt wurde. „Das ist eine schlechte Nachricht für ArbeitnehmerInnen“, so Muchitsch. ****
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die neue Zusammensetzung und damit die Macht der ArbeitgeberInnen in der Krankenversicherung der ArbeitnehmerInnen anerkannt. Damit hat in Zukunft jede Regierung die Möglichkeit, nach Belieben die Zusammensetzung der Selbstverwaltung zu verändern. „Kontinuität und Verlässlichkeit sieht anders aus, für die ArbeitnehmerInnen entstehen hier keine Vorteile“, so Muchitsch.
Das Erkenntnis des VfGH ist zu akzeptieren, „jedoch werden wir politisch dagegen weiter ankämpfen“. Denn die Entscheidung macht das Gesetz nicht gerechter: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen 72 Prozent der Beiträge – ArbeitgeberInnen lediglich 28 Prozent. „Das spiegelt sich nicht in der Selbstverwaltung wider. Das ist so wie wenn der Schwanz mit dem Hund wedelt“, so Muchitsch.
Für die 7,2 Millionen Versicherten der ÖGK bedeutet das, dass sie künftig wohl Verschlechterungen hinnehmen müssen, wie man am Beispiel der WKÖ-Forderung bezüglich Verschärfungen bei Krankenständen sieht. „Die Macht der ArbeitgeberInnen in der Krankenversicherung der ArbeitnehmerInnen wird nicht zum Vorteil der ArbeitnehmerInnen sein“, so Muchitsch abschließend. (Schluss) rm
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