Sitzung des NÖ Landtages

St. Pölten (OTS/NLK) – Abgeordneter Erich Königsberger (FP) berichtete zu einem Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Mag. Tanner betreffend Evaluierung des Wiener Neustädter Heimwegtelefons und Prüfung einer Ausweitung auf ganz Niederösterreich.

Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP) sagte, die Politik habe die Aufgabe, für Schutz und Sicherheit der Bevölkerung und jedes Einzelnen zu sorgen. Man wolle nicht nur sicher leben, sondern sich auch sicher fühlen. Die Gewalttaten seien im ersten Halbjahr 2919 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Das Heimwegtelefon in Wiener Neustadt habe sich bewährt.

Abgeordnete Elvira Schmidt (SP) erinnerte daran, dass das Thema Sicherheit auch im Landtag immer wieder ein Thema sei. Die meisten Verbrechen, insbesondere Gewalt an Frauen, würden im persönlichen und familiären Umfeld geschehen. Sie brachte einen Resolutionsantrag mit ihren Fraktionskollegen Hundsmüller, Pfister und Scheele zu Thema „Maßnahmen bei Gewalt gegen Frauen in häuslicher Gewalt“ ein.

Abgeordneter Ing. Martin Huber sagte, es sei ein „trauriges Bild“, was man tagtäglich in den Medien präsentiert bekomme. Die Bevölkerung hätte ein Recht auf Sicherheit, die sie mit ihrer Steuerlast finanziere.

Abgeordnete Mag. Klaudia Tanner (VP) erinnerte an zahlreiche Präventivmaßnahmen in Bezug auf Gewalt gegen Frauen. Der „Feind“ wohne oft unter dem eigenen Dach. Wiener Neustadt habe in vielen Bereichen eine Vorreiterrolle übernommen, so auch beim Heimwegtelefon.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Königsberger u. a. betreffend Novellierung der Geschäftsordnung des NÖ Landtages. Der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) eröffnete die Debatte:
Nicht das Instrument an sich sei das Problem, sondern der Missbrauch durch die Mehrheitspartei. Der Begriff Miterledigung werde „skurril interpretiert“.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) führte aus, es höre sich alles harmlos an. Der Bevölkerung werde so als eigener Erfolg verkauft, was die Idee anderer sei. Der § 34 sei überhaupt nicht notwendig und gehöre abgeschafft.

Abgeordneter Mag. Christian Samwald (SP) meinte, das Instrument des § 34 sei an sich nichts Schlechtes, das gebe es auch in anderen Bundesländern. Nirgends aber gebe es die Möglichkeit, Anträge im Ausschuss mitzuerledigen. Alle Anträge müssten im Landtag diskutiert werden können. Abschließend brachte er einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Ing. Martin Huber beklagte, dass das Miteinander nach den Wahlen nicht mehr gelebt werde. Es sollte Aufgabe des Landtages sein, offene Diskussionen zuzulassen. Abschreiben sei einer Mehrheitspartei nicht würdig.

Abgeordneter Dr. Martin Michalitsch (VP) sprach von intensiver Befassung in den Ausschüssen. Die VP nehme ihre Verantwortung gegenüber den Wählern sehr ernst. Er verstehe die „Wehleidigkeit“ der Opposition nicht. Die Grundlagen der Darstellungsmöglichkeit seien klar und transparent, jeder habe das Recht, seinen Antrag darzulegen.

Der Abänderungsantrag blieb in der Minderheit. Der Antrag fand die Mehrheit von VP und Neos.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Handler u. a. betreffend Sicherstellung des Krisen- und Katastrophenschutzmanagements in Niederösterreich. Der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) eröffnete die Debatte: Es sei ein Gebot der Stunde, allen Helfern im Katastrophenfall Dank zu sagen. Niederösterreich sei für den Ernstfall sehr gut gerüstet.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) sagte, es gebe in Österreich neun verschiedene Katastrophenhilfegesetze. Die Katastrophenschutzpläne müssten laufend überarbeitet werden, eine jährliche Vorlage diene der Sicherheit. Die Gemeinden müssten bei der Anschaffung von Stromaggregaten unterstützt werden.

Abgeordneter Josef Wiesinger (SP) betonte, eine jährliche Überprüfung bedeute nicht zu viel Bürokratie, sondern eine engere Abstimmung zwischen den Behörden. In Niederösterreich gebe es insgesamt nur 100 Stromaggregate, gerade in den kleineren ländlichen Gemeinden fehlten sie.

Abgeordneter Christoph Kainz (VP) erinnerte, dass die Anschaffung von Notstromaggregaten bereits im Landtag beschlossen worden sei. Man brauche aber nicht nur die Aggregate, sondern auch die entsprechende Infrastruktur. Eine jährliche Vorlage der Katastrophenschutzpläne bedeute extrem bürokratischen Aufwand. Zudem würden sie im Herbst 2020 flächendeckend in ganz Niederösterreich neu aufgesetzt.

Der Antrag wurde mit den Stimmen von VP und Neos angenommen.

(Forts.)

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