FPÖ – Fürst: Bundesregierung soll künftig durch das Parlament gewählt werden

Wien (OTS) – Der österreichische Bundespräsident ist gemäß der geltenden Bundesverfassung ermächtigt, völlig frei und ohne Mitwirkung des Parlaments einen Bundeskanzler zu ernennen und er bestimmt auf Vorschlag des Bundeskanzlers die restlichen Mitglieder der Bundesregierung. Ebenso obliegt es ihm, den Bundeskanzler oder die gesamte Bundesregierung ihres Amtes zu entheben und auf Vorschlag des Bundeskanzlers einzelne Minister zu entlassen. „Diese Regelung ist aber sicher nicht dafür gemacht worden, um den Bundespräsidenten zu Willkürentscheidungen aus persönlichen oder ideologischen Gründen zu ermächtigen“, betonte die freiheitliche Verfassungssprecherin NAbg. Susanne Fürst.

„Äußerungen des derzeitigen Bundespräsidenten, wonach er manchen Freiheitlichen nicht als Minister angeloben würde, sind Anlass, über eine Gesetzesänderung nachzudenken. Daher hat die FPÖ in der gestrigen Sitzung des Nationalrates den Antrag gestellt, dass der Artikel 70 des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) dahingehend geändert werden soll, dass der Bundeskanzler, sowie die übrigen Mitglieder der Bundesregierung vom Parlament aufgrund eines Vorschlags des Hauptausschusses des Nationalrats gewählt werden sollen“, so Fürst.

„Dieser Antrag soll das Parlament als gewählte Volksvertretung stärken und das demokratische Gefüge zwischen unserer Staatsführung und dem Parlament in ein ordentliches Lot bringen. Willkürakte eines Bundespräsidenten sollen durch eine klare Verfassungsregelung verunmöglicht werden“, forderte Fürst.

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