Wien (OTS/SK) – „Heute ist guter Tag für die Grundrechte, die Demokratie und die Sicherheit der Bevölkerung unseres Landes. Überbordender Überwachung und massiven Sicherheitslücken wurde nach unserer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof ein Riegel vorgeschoben“, so Korinna Schumann. Sie spricht von einer demokratiepolitisch wichtigen Entscheidung, die die Persönlichkeits-und Freiheitsrechte der Bevölkerung ebenso ins Zentrum stelle, wie die berechtigte Kritik an dem Gesetz der geplatzten türkis-blauen Regierung. ****
Abschließend hält Schumann fest, dass es nach dem Spruch des Verfassungsgerichtshofs darum gehe, weiterhin klar für die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Bevölkerung einzutreten. „Durch das nunmehr großteils aufgehobene Überwachungspaket wurde so weit in das Recht auf Privatsphäre eingegriffen, dass es im öffentlichen Raum für die Bürgerinnen und Bürger keine Privatheit mehr gegeben hätte. Nun hat der VfGH auf Grund unserer Anfechtung klare Linien aufgezeigt, wie weit solche Eingriffe in Zukunft gehen dürfen“, führt Schumann aus. „Es wurde uns in der Vergangenheit laufend erklärt, dass jemand, der nichts zu verbergen habe, auch keine Angst vor Überwachung haben müsse. Wir sehen das anders: Es darf keine Überwachung nach dem Gießkannenprinzip geben, die einen großflächigen Zugriff auf die Bewegungsdaten und die Mobiltelefone der BürgerInnen ohne vertiefende Verdachtsmomente möglich macht. Wir stehen auf der Seite der Bevölkerung und ihrer Rechte, wenn wir ihre Privatsphäre und ihre Daten schützen!“, so Schumann. (Schluss) bj/mkk/mp
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